Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Abberufung des seitens des RVR bestellten Geschäftsführers Herrn Jürgen Hecht zum 31.12.2023
14/1318 · Beschlussvorlage · 24.10.2023 · Verbandsausschuss
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1318 wird die Abberufung des Geschäftsführers der Revierpark Wischlingen GmbH, Jürgen Hecht, zum 31. Dezember 2023 behandelt. Der Verbandsausschuss soll die Vertreterin des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft dazu ermächtigen, dieser Abberufung zuzustimmen.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023. Da der Regionalverband Ruhr infolge dieser Kündigung nach Ablauf dieses Datums keine Gesellschafterstellung mehr innehaben wird, ist die Abberufung des nebenamtlich tätigen Geschäftsführers vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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