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Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale Kooperationsstandorte

14/0808 · Beschlussvorlage · 25.10.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung soll das von dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der BMR erarbeitete Entwicklungskonzept für die „Regionalen Kooperationsstandorte“ beschließen. Dieses Konzept dient als Grundlage zur Bewältigung des gewerblich-industriellen Flächenbedarfs durch einen Interessenausgleich zwischen den Großstädten im Ballungskern und dem kreisangehörigen Raum. Parallel dazu wird die RVR-Verwaltung beauftragt, einen Leitfaden für den Einsatz raumordnerischer Verträge zu erstellen. Dieser soll die Umsetzung des Konzepts ermöglichen und mit den Vertragspartnern Vereinbarungen zu städtebaulichen Qualitäten, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie zur energieeffizienten Nutzung bei der Entwicklung der Standorte festlegen.

Der Beschluss über das dazugehörige Vermarktungskonzept wurde in die erste Sitzung des Jahres 2023 verschoben, um eine weitere Ausgestaltung der Priorisierung, der Finanzierung und der inhaltlichen Profilierung zu ermöglichen. Im Rahmen der Vorberatung äußerte die Stadt Bochum Vorschläge zur Erweiterung der Standortmarke sowie zur Entkopplung künftiger Standorte von bestehenden Bedarfskonten. Die Bochum Wirtschaftsentwicklung regte zudem die Erarbeitung interkommunaler Vereinbarungen an, um auch Kommunen ohne eigene Kooperationsstandorte einzubinden. Die Stadt Dorsten hinterfragte die Festlegung eines spezifischen Standortes. Für die Umsetzung der Vorlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushaltsplan vorgesehen.

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