Versetzung der RVR-Regionaldirektorin in den Ruhestand zum 31.03.2024
14/1322 · Beschlussvorlage · 25.10.2023 · Verbandsausschuss
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Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Beschlussvorlage 14/1322 zur Versetzung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel in den Ruhestand. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Regionaldirektorin zum 31. März 2024 in den Ruhestand zu versetzen. Grundlage für diesen Beschluss ist ein Antrag von Frau Geiß-Netthöfel vom 24. Oktober 2023 unter Berufung auf § 33 Abs. 3 Nr. 1 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW).
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, wodurch die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Zudem ergab ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Beratung und Beschlussfassung über diesen Vorgang ist für die Sitzung des Verbandsausschusses am 10. November 2023 vorgesehen.
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