Versetzung der RVR-Regionaldirektorin in den Ruhestand zum 31.03.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Versetzung der Regionaldirektorin in den Ruhestand zum 31. März 2024. Die Entscheidung basiert auf einem Antrag der Regionaldirektorin vom 24. Oktober 2023 und erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 3 Nr. 1 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW).
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der vorliegenden Beschlussvorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral einzustufen. Darüber hinaus ergab ein im Rahmen des Prozesses durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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