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Hürfeld-Halde

14/1797 · Fraktionsanfrage · 25.10.2024

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Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Drucksache 14/1797 eingereicht, in der Fragen zur künftigen Nutzung der Hürfeld-Halde thematisiert werden. Hintergrund ist das Vorhaben der AGR, die Halde als Deponie der Klassen I und III zu nutzen. Die entsprechenden Unterlagen wurden bei der Bezirksregierung Münster zur Prüfung vorgelegt; die Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange werden bis zum 19. November 2024 erwartet. Ein geplanter Kaufvertrag zwischen der RAG und der AGR steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung dieser Deponienutzung.

Die Anfrage verweist auf einen im Jahr 1982 beurkundeten Haldenvertrag zwischen der RAG und der Stadt Dorsten, der die ausschließliche Schüttung von Bergematerial vorsieht. Im Kontext der geplanten Nutzung werden Vorwürfe bezüglich eines möglichen Vertragsbruchs sowie einer Zweckentfremdung von Bergematerial angeführt. Die Aufsicht über die Halde liegt bei der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg.

Die Fraktion bittet den RVR in seiner Funktion als Eigentümer der AGR um eine Bewertung der Vertragslage sowie um eine Darlegung möglicher Interessenkonflikte hinsichtlich der Haldennutzung. Zudem wird nach dem Kenntnisstand des Verbandes über die Bewertung des Sachverhalts durch die Bergbehörde gefragt. Abschließend wird angefragt, ob für weitere Halden eine Nutzung als Deponie geplant ist.

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