Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie Änderung des textlichen Ziels 12 (2)
14/0474 · Beschlussvorlage · 26.01.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220126145005-3
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20220126145004-0
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20220126145005-1
- Anlage 4 als PDF ↗ · 20220126145005-2
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Die Beschlussvorlage sieht die Umwidmung eines Bereichs auf dem Gebiet der Stadt Hamm vor. Konkret soll eine Fläche, die bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit bergbaulicher Zweckbindung ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Zudem ist eine Änderung des textlichen Ziels 12 (2) vorgesehen.
Die Stadt Hamm hat diese Änderung beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines geplanten „CreativReviers“ auf dem ehemaligen Bergwerkgelände Heinrich Robert in den Stadtteilen Pelkum und Herringen zu schaffen. Die Entwicklung der Fläche soll Schwerpunkte in den Bereichen Kreativwirtschaft, Freizeit, Wohnen, Arbeiten sowie Handel und Dienstleistung umfassen. Eine durchgeführte Vorprüfung ergab, dass die Änderung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zur Folge hat, weshalb kein separater Umweltbericht erforderlich ist.
Die Unterlagen zum Planentwurf sowie die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In Hamm erfolgt die Auslegung elektronisch; ergänzend werden die Dokumente auf den Internetseiten des Regionalverbandes Ruhr und der Regionalplanungsbehörde veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist können betroffene Stellen und die Öffentlichkeit Stellung zum Entwurf nehmen. Für den Regionalverband ergeben sich aus diesem Verfahren keine finanziellen Auswirkungen.
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