Zulassung der Listenwahlvorschläge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss des Regionalverbandes Ruhr wird ersucht, die Zulassung von 17 Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Verbandsversammlung am 14. September 2025 zu beschließen. Die Vorprüfung dieser Vorschläge wurde durch die zuständige Fachabteilung durchgeführt und umfasste die Kontrolle auf fristgerechten Eingang, die korrekte Bezeichnung der Parteien oder Wählergruppen sowie den Nachweis über die ordnungsgemäße Aufstellung.
Bei Parteien und Wählergruppen, die bislang nicht in der Verbandsversammlung vertreten sind, wurde die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften geprüft. Für bereits vertretene Gruppierungen, wie etwa die SPD, CDU oder Bündnis 90/Die Grünen, entfiel diese Anforderung. Im Rahmen der Prüfung wurden punktuelle Unrichtigkeiten bei personenbezogenen Angaben durch Abstimmung mit den Vertrauenspersonen bereinigt. Zudem wurden Bewerberinnen und Bewerber von Listen gestrichen, für die bis zum Ablauf der Einreichungsfrist keine erforderlichen Unterlagen wie Zustimmungserklärungen oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen.
Das Ergebnis der Vorprüfung besagt, dass alle eingereichten Wahlvorschläge vollständig und mängelfrei sind. Der Entwurf des Stimmzettels orientiert sich in der Reihenfolge der Parteien an den Ergebnissen der vergangenen Direktwahl im Jahr 2020, gefolgt von einer alphabetischen Sortierung. Aus dem Beschluss ergeben sich keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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