Zulassung der Listenwahlvorschläge
14/2208 · Beschlussvorlage · 14.07.2025
▶ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss des Regionalverbandes Ruhr wird am 15. Juli 2025 über die Zulassung der Listenwahlvorschläge für die Wahl der Verbandsversammlung am 14. September 2025 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt, insgesamt 17 Listenvorschläge zuzulassen. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Referat 2 ergab, dass alle Vorschläge den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Im Rahmen der Vorprüfung wurden die fristgerechte Einreichung, die korrekte Bezeichnung der Parteien oder Wählergruppen sowie die erforderlichen Nachweise über die Aufstellung und die Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber kontrolliert. Bei Parteien und Wählergruppen, die bislang nicht in der Verbandsversammlung vertreten sind, wurden zusätzlich die notwendigen Unterstützungsunterschriften sowie Satzungen und Programme geprüft. Betroffen sind unter anderem die Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Volt Deutschland oder die Partei für Tierschutz. Bei bereits vertretenen Parteien wie der CDU, SPD oder den Grünen war kein Nachweis von Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Während des Prüfverfahrens wurden Unstimmigkeiten bei personenbezogenen Angaben in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen bereinigt. In zwei Fällen wurden Bewerberinnen und Bewerber von den Listen gestrichen, da erforderliche Zustimmungserklärungen oder Wählbarkeitsbescheinigungen nicht fristgerecht eingereicht wurden. Nach diesen Anpassungen sind alle 17 Listenwahlvorschläge als vollständig und mängelfrei einzustufen. Der Entwurf des Stimmzettels orientiert sich an den Ergebnissen der letzten Direktwahl aus dem Jahr 2020 sowie an der alphabetischen Reihenfolge der verbleibenden Vorschläge.
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