Änderungsverfahren 03a BO des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlG
14/0700 · Beschlussvorlage · 26.07.2022 · Verbandsausschuss
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▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 03a BO des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Auf Basis von § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist für dieses Verfahren die Zustimmung des RVR erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 30. Juni 2022 anschließt. In dieser Stellungnahme wird bestätigt, dass das geplante Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Durch diese Entscheidung soll das notwendige Einvernehmen zwischen der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr und dem Regionalverband Ruhr hergestellt werden.
Die Vorlage umfasst verschiedene Planunterlagen, darunter Umweltberichte sowie zeichnerische Festlegungen zum Änderungsverfahren. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass das Verfahren haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich macht. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgt im Referat unter der Leitung von Michael Bongartz.
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