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Zielabweichungsverfahren nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 16 LPlG NRW vom Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - auf dem Gebiet der Stadt Werne, ehemaliges Zechengelände

14/0701 · Beschlussvorlage · 26.07.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung wird über ein Zielabweichungsverfahren gemäß dem Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen beraten. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0701 ist die Abweichung von den Zielen des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Konkret geht es um eine Fläche auf einem ehemaligen Zechengelände in der Stadt Werne.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Festlegung „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ für ein etwa 5,7 Hektar großes Gebiet aufzuheben. Ziel ist die Umsetzung der 44. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Werne, die eine Sonderbaufläche für ein Wassersport- und Forschungszentrum vorsieht. Durch diese Änderung soll die kommunale Bauleitplanung an die Vorgaben der Raumordnung angepasst werden.

Die Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, das Verfahren einzuleiten, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung raumordnerisch als vertretbar eingestuft wird. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden 21 Stellen angehört; die Behörde hat die vorgetragenen Bedenken in die weitere Planung einbezogen. Ein Einvernehmen mit der Stadt Werne sowie den beteiligten öffentlichen Stellen wurde bereits hergestellt. Finanzielle Auswirkungen für den Verband werden durch das Vorhaben nicht erwartet.

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