90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) auf dem Gebiet der Stadt Duisburg (Alt-Homberg) Veranlassung der Bekanntmachung
14/0702 · Berichtsvorlage · 26.07.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220726141427-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird darüber informiert, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) auf dem Gebiet der Stadt Duisburg (Alt-Homberg) veranlassen wird. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für diesen Vorgang ist ein Feststellungsbeschluss, den der Regionalrat in seiner Sitzung am 1. April 2022 einstimmig gefasst hat. Im Anschluss an diesen Beschluss wurde die Änderung der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Die Prüfung ergab keine Einwendungen gegen die vorliegende Planung. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesgesetzblatt wird die 90. Änderung des Regionalplans rechtskräftig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut der Berichtsvorlage keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich. Die Maßnahme ist für den Haushalt neutral.
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