Anfrage Die Grünen Mindesthonorare für Künstler*innen
14/1711 · Fraktionsanfrage · 26.08.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zu den Mindesthonoraren für Künstlerinnen und Künstler gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Einführung verbindlicher Honoraruntergrenzen durch das Land Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1. August 2024 gelten neue Vergütungsregeln für Programme der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Ab Januar 2026 soll diese Regelung auf alle Kulturförderungen ausgeweitet werden, an denen das Land NRW beteiligt ist.
Da der Regionalverband Ruhr im Rahmen verschiedener Projekte, wie etwa den Urbanen Künsten Ruhr, mit dem Land Nordrhein-Westfalen zusammenarbeitet, bittet die Fraktion Die Grünen die Verwaltung um Auskunft darüber, ob der Verband an Projekten beteiligt ist, auf die die neuen Honoraruntergrenzen zutreffen. In diesem Zusammenhang werden konkrete Fragen dazu gestellt, um welche Projekte und Künstlerinnen bzw. Künstler es sich handelt sowie zu welchem Zeitpunkt der Regionalverband Ruhr die Umsetzung der neuen Vergütungsstandards plant.
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