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Berichtsvorlage

Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2021 - 30.09.2021 für das Haushalts-jahr 2021 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/0435 26.11.2021 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 14/0435 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2021 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2021. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, sofern sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Die Entscheidungskompetenz für diese Mittel ist im Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) festgelegt. Demnach entscheidet der Kämmerer über Aufwendungen unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Haushaltsüberschreitungen ab einem Betrag von 100.000 Euro ist die vorherige Zustimmung des Verbandsausschusses erforderlich. Die Verbandsversammlung nimmt die entsprechenden Genehmigungen zur Kenntnis.

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