Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

← alle Vorlagen

90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zur Änderung eines Bereichs für gewerbliche Nutzungen (GIB) mit der Angabe 'Güterumschlagshafen' in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie die Änderung eines Schienenweges für den überregionalen Verkehr in der Stadt Duisburg - Feststellungsbeschluss -

14/0480 · Beschlussvorlage · 27.01.2022 · Verbandsausschuss

Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
52701100581
Weitere Dateien:
KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Feststellung der 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Bereichs für gewerbliche Nutzungen, der bisher als Güterumschlagshafen ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich. Zudem sieht die Änderung Anpassungen an einem Schienenweg für den überregionalen Verkehr in der Stadt Duisburg vor.

Ziel dieser regionalplanerischen Maßnahme ist die städtebauliche Umstrukturierung von Flächen im Duisburger Stadtteil Alt-Homberg. Konkret sollen brachliegende Gewerbeflächen, wie das Areal „Plange Mühle“ sowie die ehemalige Maschinenbaufabrik „Schmitz und Söhne“, sowie ungenutzte Bahnflächen parallel zum Rhein neu genutzt werden können. Der Antrag auf diese Änderung wurde von der Stadt Duisburg gestellt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie von betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Eine Erörterung der Stellungnahmen ist aufgrund der geringen Auswirkungen der Planänderung nicht vorgesehen. Die Regionalplanungsbehörde wird die Änderung nach dem Beschluss der Verbandsversammlung der Landesplanungsbehörde anzeigen. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter).