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Beschlussvorlage

Änderungsverfahren 41 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 41 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)

14/0346 27.09.2021 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0346 behandelt das Änderungsverfahren 41 MH des Regionalen Flächennutzungplans (RFNP). Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 14. September 2021 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu erteilen.

Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine solche Änderung eines Regionalplans, der den gesamten Planungsraum des Regionalverbandes Ruhr umfasst, das Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Änderung 41 MH im Einklang mit den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.

Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der genannten Stellungnahme verschiedene Planunterlagen zum Änderungsverfahren, darunter die zeichnerische Festlegung, eine Begründung, einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln.

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