Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Hier: Ergänzung des Feststellungsbeschlusses
14/1329 · Fraktionsantrag · 27.10.2023 · Verbandsausschuss
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Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 14/1329 einen Antrag zur Ergänzung des Feststellungsbeschlusses für die erste Änderung des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den Auftrag der Regionalplanungsbehörde um spezifische Aufgabenbereiche zu erweitern.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Umsetzung von Prüfkriterien für Nachnutzungskonzepte in Abgrabungsbereichen (BSAB). Die Behörde soll prüfen, wie ein verbindliches Ziel zur Vorlage solcher Konzepte in den Regionalplan aufgenommen werden kann, basierend auf einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 17. Dezember 2021. Zudem soll die Regionalplanungsbehörde untersuchen, ob und wie eine Priorisierung der Erschließung von Abgrabungsflächen auf Grundlage bestehender Bewertungen verbindlich in den Regionalplan integriert werden kann. Dabei sollen sich die Maßnahmen am Ziel einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung orientieren, wobei konfliktarme Standorte bevorzugt werden sollen.
Darüber hinaus fordert der Antrag die Anwendung des Plansymbols „Landwirtschaftliche Kernräume“ zur besseren Sicherung landwirtschaftlicher Flächen. Es soll geprüft werden, ob diese Einführung bereits im Zuge der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr möglich ist. Die Begründung des Antrags verweist auf den Austausch mit dem Kreis Wesel sowie den betroffenen Kommunen und weist darauf hin, dass das entsprechende Plansymbol vom Land Nordrhein-Westfalen bereits eingeführt wurde.
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