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Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRW

14/0958 · Berichtsvorlage · 28.02.2023 · Verbandsausschuss

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In der Berichtsvlage 14/0958 werden die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis gebracht. Die Vorlage dient der Information des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung über die übertragenen Mittel aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie aus Investitionstätigkeit.

Für die laufende Verwaltungstätigkeit wurden Ermächtigungen in Höhe von 3.164.965,73 Euro übertragen. Im Bereich der Investitionstätigkeit belaufen sich die übertragenen Beträge auf 9.379.827,50 Euro. Diese Übertragungen haben Auswirkungen auf die Haushaltsrechnungen des Jahres 2023. In der Ergebnisrechnung führt dies zu einer Veränderung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro.

Hinsichtlich des Finanzplans ergibt sich durch die Übertragung eine Verschlechterung des Finanzmittelfehlbetrags in Höhe von insgesamt 12.544.793,23 Euro. Die rechtlichen Grundlagen für die Art und den Umfang dieser Übertragungen basieren auf der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW sowie auf den entsprechenden Verfügungen der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel.

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