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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.11.2022 - 31.12.2022 für das Haushalts-jahr 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/0959 · Berichtsvorlage · 28.02.2023 · Verbandsausschuss

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Die Berichtsvorlage Nr. 14/0959 informiert über die im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2022 im Regionalverband Ruhr. Die Verbandsversammlung wird gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über diese Vorgänge in Kenntnis gesetzt.

Die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen folgt den Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des Regionalverbandes Ruhr. Nach diesem Konzept liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben, deren Eigenanteil des Regionalverbandes weniger als 100.000 Euro beträgt, beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, erfordern eine Entscheidung durch den Verbandsausschuss.

Aus der Vorlage geht hervor, dass für die im genannten Zeitraum genehmigten Überschreitungen keine zusätzliche Nachveranschlagung oder Bereitstellung von Mitteln notwendig ist, da die Maßnahmen als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Die Vorlage dient somit der offiziellen Bekanntgabe der bereits erfolgten Budgetentscheidungen im Rahmen der laufenden Haushaltsführung.

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