Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

← Alle Vorlagen

Berichtsvorlage

Abgrabungsmonitoring von Nordrhein-Westfalen ? Lockergesteine Hier: Monitoringbericht für das Planungsgebiet Regionalverband Ruhr zum 01.01.2021

14/0188 28.04.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Der Monitoringbericht für Lockergesteine im Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr mit Stand vom 1. Januar 2021 wurde dem Planungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Datenerhebung durch den Geologischen Dienst NRW basiert auf der Auswertung von Luftbildern und dient der Erfassung der planerisch gesicherten Rohstoffmengen in den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze sowie in anderen genehmigten Abgrabungen.

Zum Stichtag sind für die untersuchten Rohstoffgruppen folgende Mengen und Versorgungszeiträume dokumentiert: Bei Kies und Kiessand beläuft sich das Restvolumen auf 123 Millionen Kubikmeter bei einer Jahresförderung von 7 Millionen Kubikmetern, was einem Versorgungszeitraum von 18 Jahren entspricht. Für Sand sind 17,5 Millionen Kubikmeter bei einer Förderrate von 0,6 Millionen Kubikmetern pro Jahr gesichert, was eine Dauer von 28 Jahren ergibt. Präquartärer Sand weist ein Volumen von 41,2 Millionen Kubikmetern und einen Versorgungszeitraum von 15 Jahren auf. Bei Ton und Schluff ist ein Gesamtvolumen von 21,7 Millionen Kubikmetern gesichert.

Im Vergleich zum Vorjahresbericht zeigen sich keine wesentlichen Veränderungen der Volumina oder Versorgungszeiträume, abgesehen von einem geringfügigen Anstieg der Jahresförderung bei präquartärem Sand. Damit werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplans eingehalten, wonach ein Versorgungszeitraum von mindestens 15 Jahren nicht unterschritten werden darf. Eine Regionalplanänderung zur Erweiterung eines Tagebaus in Haltern am See wird aufgrund des gewählten Stichtags erst im kommenden Bericht berücksichtigt. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 216 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente