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Sechste Verordnung zur Änderung der Landesplanungsgesetz DVO

14/0602 · Berichtsvorlage · 28.04.2022

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Der Planungsausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) am 28. April 2022 in Kraft getreten ist. Die entsprechende Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW erfolgte am 27. April 2022.

Die Änderung der Verordnung umfasst verschiedene inhaltliche Anpassungen. Unter anderem wurden die Paragrafen 33 und 34 der LPlG DVO gestrichen, wodurch die bisherigen Pflichtbeteiligten entfallen. Zudem wurde der Begriff „Darstellung“ durch „Festlegung“ ersetzt sowie die Regelung zu Wohnplätzen präzisiert. Der Anwendungsbereich der Raumordnungsverfahren wurde an die Systematik des Raumordnungsgesetzes angepasst. In der Anlage 3 wurden Planzeichen nun in einer einheitlichen Tabelle aufgeführt, definiert und eingeordnet.

Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen bleibt bestehen, dass bereits förmlich eingeleitete Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen nach dem bisherigen Recht fortgeführt werden. Für den Entwurf des Regionalplans Ruhr bedeutet dies, dass die zeichnerischen Festlegungen weiterhin auf den bisher gültigen Planzeichen und Definitionen der alten Fassung basieren. Die Verordnung hat keine Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.

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