Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Revierpark Wischlingen GmbH
14/0705 · Beschlussvorlage · 28.07.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220728133945-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20220728133945-1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Wirtschaftsprüfer, die Märkische Revision GmbH, hat am 10. Mai 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben. Im Prüfbericht wurde angemerkt, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurden. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben und den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr erfüllt.
Finanziell weist die Gesellschaft einen bereinigten Jahresfehlbetrag von 734,3 Tausend Euro aus, verglichen mit einem Fehlbetrag von 7,5 Tausend Euro im Vorjahr. Grund hierfür sind Corona-bedingte Mehrbedarfe in Höhe von rund 1.490,5 Tausend Euro. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von etwa 988,3 Tausend Euro, wovon der Regionalverband Ruhr (RVR) rund 494,1 Tausend Euro übernahm. Der nicht gedeckte Bedarf wurde durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 52 Mitarbeiter. Für die Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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