Ergänzung zur Drucksache Nr. 14/1759 1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie Hier: Aufstellungsbeschluss
14/1872 · Berichtsvorlage · 28.11.2024 · Verbandsausschuss
▶ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1872 legt den geplanten Ablauf des Beteiligungsverfahrens zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich der Windenergie dar. Auf Anfrage des Planungsausschusses beschreibt die Verwaltung den zeitlichen Rahmen, um die Ziele für den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen bis 2025 zu erreichen.
Der Beginn des offiziellen Beteiligungsverfahrens ist für den 20. Januar 2025 vorgesehen. Dieser Termin basiert auf den Bekanntmachungen in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Düsseldorf. Um den angestrebten Feststellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung am 4. Juli 2025 zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung eine Befristung des Beteiligungszeitraums auf die gesetzliche Mindestfrist von vier Wochen. Eine Ausweitung auf sechs Wochen würde den Zeitraum für die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen verkürzen und das Risiko erhöhen, den angestrebten Termin nicht einzuhalten.
Für Januar 2025 sind zudem öffentliche Informationsveranstaltungen in den Kreisen Wesel, Unna und Recklinghausen sowie in den Städten Hamm und Hagen geplant. Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Regionalplans stehen den Kommunen bereits seit Ende Oktober 20kommunen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und führt laut einem durchgeführten Klima-Check zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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