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Berichtsvorlage

Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2021 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. ? Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen

14/0098 29.01.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 14/0098 legt den aktuellen Sachstand zu den Jahresbauprogrammen für das Jahr 202

Die Berichtsvorlage 14/0098 legt den aktuellen Sachstand zu den Jahresbauprogrammen für das Jahr 2021 dar, die gemäß § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes beschlossen wurden. Die gemeinsame Vorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster umfasst drei wesentliche Bereiche der Infrastrukturplanung im Bereich der Landesstraßen.

Die Inhalte der Vorlage beziehen sich auf die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans sowie auf den Um- und Ausbau von Landesstraßen, sofern die Gesamtkosten einen Betrag von 3 Millionen Euro nicht überschreiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Sachstand zum Radwegebau an bereits bestehenden Landesstraßen.

Die Vorlage dient der Information im Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) für dessen Sitzung am 17. Februar 2021. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den dargelegten Sachstand der Bauprogramme zur Kenntnis zu nehmen. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.

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