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Antwort auf die Anfrage des Einzelmitgliedes Pilzsucher in den Wäldern des Regionalverbands Ruhr

14/0837-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 30.01.2023 · Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün

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KI-Zusammenfassung

Die Antwort auf die Fraktionsanfrage zur Pilzsuche in den Wäldern des Regionalverbands Ruhr (RVR) beschreibt die Beobachtungen aus dem Jahr 2022. In den Gebieten von RVR Ruhr Grün wurden Verstöße gegen Wegegebote in Naturschutzgebieten festgestellt. Nach Hinweisen durch das Forst- und Rangerpersonal hielten sich viele Personen an die Regeln. Bei Nichtbeachtung der Hinweisschilder können Ordnungsgelder in Höhe von 55 Euro verhängt werden; entnommene Pilze verbleiben im Wald. Da das Personal vor Ort Personen oft nicht identifizieren kann und die Kapazitäten der Polizei sowie der Ordnungsämter für zeitnahe Einsätze begrenzt sind, ist eine konsequente Verwarnung erschwert.

Es ist davon auszugehen, dass die Handstrauß-Regelung in Einzelfällen überschritten wurde, wobei genaue Zahlen nicht ermittelbar sind. Um gewerbliche Entnahmen oder Mengenüberschreitungen zu prüfen, wären verstärkte Kontrollen an Wochenenden und in den Abendstunden erforderlich. Gemeinsame Kontrollaktionen mit der Polizei oder Ordnungsbehörden fanden aufgrund mangelnder Kapazitäten auf beiden Seiten nicht statt. Stattdessen setzt der RVR auf Aufklärung: Die Ranger bieten Pilzexkursionen an, um die Bevölkerung über das korrekte Verhalten in Schutzgebieten sowie über die sichere Identifizierung von Pilzen zu informieren.

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