Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) Bestellung eines zweiten Mitgliedes des Gesellschafters BMR in den Aufsichtsrat der ruhr:HUB GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0903 wird die Bestellung eines zweiten Mitglieds des Gesellschafters Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) in den Aufsichtsrat der ruhr:HUB GmbH behandelt. Hintergrund ist die am 9. Dezember 2022 durch die Verbandsversammlung beschlossene Anteilserhöhung der BMR an der ruhr:HUB GmbH, wodurch dem Gesellschafter ein zweites Aufsichtsratmandat zusteht. Gemäß den Satzungsbestimmungen der ruhr:HUB GmbH wird die BMR durch zwei stimmberechtigte Mitglieder vertreten, die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr bestellt werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, mit Wirkung zum 1. April 2023 einen Prokuristen der Business Metropole Ruhr GmbH als stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat zu berufen. Diese Besetzung soll neben einem bereits vorhandenen Mitglied erfolgen und basiert auf einem Vorschlag der Geschäftsführung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass die Neubesetzung haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich macht.
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