Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion: Raumverträglichkeitsprüfung Windader West/ hier: Konverterstandort
14/1508-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 30.04.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Konverterstandort des Vorhabens „Heide West – Polsum“ reagiert. Dabei grenzte die Behörde das Projekt von der Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Windader West“ ab.
Hinsichtlich möglicher Eingriffe in regionale Grünzüge erläuterte die Behörde, dass Konverter als privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig sind. Sollte das Vorhaben jedoch eine Fläche von mehr als 10 Hektar beanspruchen und somit raumbedeutsam sein, wird die Regionalplanungsbehörde im Zulassungsverfahren prüfen, ob die Ziele der Raumordnung gewahrt bleiben. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen ist erst nach Vorliegen konkreter Planunterlagen möglich.
Im Verfahren zur Bundesfachplanung für das Projekt „Heide West – Polsum“ fungiert der RVR als Träger öffentlicher Belange, während die Bundesnetzagentur die Federführung übernimmt. Ein negatives Ergebnis einer Raumverträglichkeitsprüfung müsste im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden, wobei eine Abweichung durch die Planfeststellungsbehörde in begründeten Fällen möglich bleibt.
Die Distanz zwischen dem Netzverknüpfungspunkt Polsum und dem vorgesehenen Konverterstandort in Dorsten-Altendorf-Ulfkotte beträgt etwa 1,4 Kilometer. Für die notwendige Anbindungsleitung ist ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen liegt in der Zuständigkeit der Stadt Dorsten.
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