Einbringung des Haushaltsplans 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0323 regelt die Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2022. Der Entwurf soll dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeleitet werden.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2021 ist vorgesehen, den Entwurf des Haushaltsplans als Tischvorlage vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, womit die Maßnahme als haushaltsneutral einzustufen ist. Eventuelle Folgewirkungen sind im Bedarf bereits berücksichtigt. Weiterführende Erläuterungen zu den Kostenstellen, Erträgen und der Bilanz sind dem eigentlichen Entwurf des Haushaltsplans 2022 zu entnehmen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211021131715-0