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Berichtsvorlage

Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2022

14/0324 30.08.2021 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 14/0324 behandelt die Festsetzung des Umlagehebesatzes für den Regionalverband Ruhr (RVR) im Haushaltsjahr 2022. Auf Basis eines Eckdatenentwurfs wird ein Hebesatz von 0,6837 % vorgeschlagen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben die Mitgliedskörperschaften dazu Stellungnahmen abgegeben. Während die Städte Dortmund, Duisburg und Oberhausen auf eine Stellungnahme verzichteten und die Stadt Herne keine Bedenken gegen den Satz äußerte, äußerten weitere Kommunen Vorbehalte gegenüber der geplanten Festsetzung.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis stimmt dem Verfahren grundsätzlich zu, empfiehlt jedoch eine intensivere Analyse der Ausgabenansätze. Der Kreis Recklinghausen befürwortet die Deckung von Fehlbeträgen über die Ausgleichsrücklage, regt jedoch eine Prüfung höherer Entnahmen zur weiteren Entlastung der Mitglieder an. Die Städte Bochum und Hamm sowie der Kreis Gelsenkirchen lehnen eine Erhöhung des Hebesatzes ab bzw. fordern dessen Senkung. Der Kreis Wesel strebt eine Reduzierung auf 0,6389 % an, während der Kreis Unna eine Nutzung der verbesserten Umlagegrundlagen zur Haushaltsentlastung seiner Gemeinden fordert.

Die Städte Bottrop, Hagen und Mülheim an der Ruhr sowie der Kreis Wesel appellieren an einen ausgeglichenen Haushalt, um die Mitgliedskörperschaften nicht zusätzlich zu belasten. Auch die Stadt Essen fordert eine konsequente Reduzierung von Aufwänden, um einen Anstieg des Umlagesatzes zu verhindern. Nahezu alle beteiligten Mitgliedskörperschaften regen eine kritische Prüfung der im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Ausgaben, insbesondere bei Personal- und Projektwendungen, an.

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