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Förderanträge Förderfonds 'Interkultur Ruhr' bis 5.000 € bewilligt durch die Regionaldirektorin

14/0556 · Berichtsvorlage · 31.03.2022

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Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit der Berichtsvorlage 14/0556 auseinander. Die Vorlage informiert über die durch die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel getroffenen Entscheidungen zu Förderanträgen im Rahmen des Fonds „Interkultur Ruhr“. Dabei geht es um Anträge, deren Fördersumme jeweils bis zu 5.000 Euro beträgt. Der Ausschuss nimmt die bewilligten sowie die abgelehnten Anträge zur Kenntnis.

Die Drucksache enthält zudem Angaben zu den finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan. Im Bereich der Kostenstelle 04100 wird erläutert, dass sich die Personalaufwendungen ab dem Jahr 2024 verändern werden. Grund hierfür ist das Ende eines befristeten Arbeitsvertrages zum Jahresende 2023 sowie die geplante Fortführung der Stelle durch eine neue Besetzung ab 2024. Die entsprechenden Zahlen basieren auf der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2023. Eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist laut Vorlage nicht erforderlich.

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