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Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2024

14/1169 · Berichtsvorlage · 31.07.2023 · Verbandsausschuss

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Der Regionalverband Ruhr plant für das Haushaltsjahr 2024 die Beibehaltung des Umlagesatzes auf dem Vorjahresniveau von 0,68 Prozent. Um eine Erhöhung des Hebesatzes zu vermeiden, soll die Ausgleichsrücklage genutzt werden. Grundlage hierfür ist ein Beteiligungsverfahren, das zwischen Juli und September 2023 mit den Mitgliedskörperschaften stattfand, um das erforderliche Benehmen gemäß der Kreisordnung herzustellen.

Die Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften fallen überwiegend positiv hinsichtlich der Stabilisierung des Hebesatzes aus. Städte wie Bochum, Duisburg, Essen und Hamm begrüßen die Beibehaltung des Satzes sowie die vorgesehenen Einsparungen. Dennoch äußern zahlreiche Kommunen Bedenken hinsichtlich der finanziellen Entwicklung ab dem Jahr 2025. Die Städte Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Herne und Mülheim sowie die Kreise Recklinghausen, Unna und Wesel fordern eine kritische Überprüfung der Aufgabenbereiche und der Personalkosten des Regionalverbandes. Insbesondere wird auf die Notwendigkeit von strukturellen Haushaltskonsolidierungen hingewiesen, um die finanziellen Auswirkungen steigender Sozialtransferaufwendungen oder Zinslasten für die Mitgliedskörperschaften zu begrenzen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis regt zudem Maßnahmen zur langfristigen Kostenkontrolle bei der Einrichtung RVR Ruhr Grün an.

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