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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2023 - 30.06.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/1170 · Berichtsvorlage · 31.07.2023 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen einer Berichtsvorlage über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Die Vorlage, die dem Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vorliegt, dokumentiert die durch den Kämmerer vorgenommenen Genehmigungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr sichergestellt ist. Die Entscheidungsgewalt über diese Ausgaben liegt beim Kämmerer, sofern die Verbandsversammlung keine abweichenden Regelungen getroffen hat.

Gemäß dem bestehenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des RVR ist der Kämmerer für Entscheidungen über Haushaltsüberschreitungen unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro zuständig. Bei Beträgen, welche diese Grenze überschreiten, ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich. Die vorliegende Bekanntgabe dient der Information über die im zweiten Quartal des Jahres 2023 genehmigten Abweichungen.

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