Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2024
14/1339 · Beschlussvorlage · 31.10.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20231117101520-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt die Herstellung des Benehmens mit seinen Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2024 an, wobei der Hebesatz der Umlage weiterhin bei 0,68 % verbleiben soll. Grundlage hierfür ist ein Beteiligungsverfahren, das im Sommer 2023 stattfand und verschiedene Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden behandelte.
Die vorliegende Beschlussvorlage reagiert auf die Anmerkungen der Mitgliedskörperschaften zu verschiedenen Haushaltsaspekten. Um eine Erhöhung des Hebesatzes im Jahr 2024 zu vermeiden, plant der RVR den verantwortungsvollen Verzehr der Ausgleichsrücklage. Im Rahmen eines Haushaltskonsolidierungsplans für die Jahre 2024 bis 2027 mit einem Volumen von 64,5 Millionen Euro setzt der Verband zudem Maßnahmen zur Aufgabenkritik und Priorisierung von Projekten um.
Hinsichtlich der Personalaufwendungen hat der RVR auf steigende Kosten durch Tarifabschlüsse reagiert, indem eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen sowie eine Verschiebung neuer Besetzungen bis zum 1. Oktober 2024 eingeführt wurden. Zudem wird angeführt, dass die Risiken bei der Aufnahme von Investitionsdarlehen durch ein entsprechendes Risikomanagement kontrolliert werden. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün wird ebenfalls in den Konsolidierungsprozess einbezogen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter).