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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2023 - 30.09.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/1342 · Berichtsvorlage · 31.10.2023 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Die Berichtsvorlage dient der Kenntnisnahme gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

Nach den geltenden Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR ist die Entscheidung über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an bestimmte Schwellenwerte gebunden. Über Beträge unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro entscheidet der Kämmerer, während für Überschreitungen ab dieser Höhe die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Die vorliegende Vorlage gibt Auskunft über die in dem genannten Zeitraum genehmigten Vorgänge.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, wodurch die Haushaltsneutralität gewahrt bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab für die betreffenden Positionen keine klimarelevanten Auswirkungen.

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