15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Protokoll der 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 14.05.2024
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans Hier: Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen BewertungZur Vorlage · 14/1671 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage zur Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Anmeldung von Maßnahmen, die einer fachlichen Bewertung unterzogen werden sollen. Damit wird die Grundlage für die Prüfung spezifischer Verkehrsprojekte im Rahmen der regionalen Verkehrsplanung geschaffen.
Der Beschlussvorschlag für die anstehende Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Liste der Maßnahmenvorschläge zur fachlichen Bewertung gemäß der Anlage 3 der Vorlage zu beschließen. Die Vorlage durchläuft hierfür einen festgelegten Beratungsprozess in den zuständigen Gremien des Regionalverbands Ruhr. Zunächst findet eine Beratung im Ausschuss für Mobilität am 3. September 2024 sowie im Planungsausschuss am 4. September 2024 statt. Im Anschluss wird die Vorlage im Verbandsausschuss am 16. September 2024 behandelt, bevor sie am 27. September 2024 in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht. Die Einreichung der Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes durch die Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen.
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Hauptdokument|20240814133545-0|20240814133549-0|20240814133551-0|20240814133554-0
- 2.2Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans Hier: Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen BewertungZur Vorlage · 14/1672 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1672 befasst sich mit der Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans im Regionalverband Ruhr. In dieser gemeinsamen Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster wird die Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen Bewertung thematisiert.
Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Liste der Maßnahmenvorschläge gemäß Anlage 3 der Vorlage zu beschließen. Diese Liste dient als Grundlage für die anstehende fachliche Prüfung der verkehrlichen Bedarfe. Der Vorgang durchläuft im Rahmen des Entscheidungsprozesses verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Mobilität, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss, welcher als federführendes Organ in diesem Verfahren fungiert.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben zur (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt, um die Maßnahmenvorschläge für die weitere fachliche Bewertung zu formalisieren.
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Hauptdokument|20240814131736-0|20240814131739-0|20240814131741-0|20240814131743-0
- 3Anfragen und Mitteilungen nach Landesplanungsgesetz
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Aktuelle Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1663 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1663 befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole Ruhr. Der entsprechende Tagesordnungspunkt ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 3. September 2024 vorgesehen, wobei die Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Der konkrete Sachverhalt zum Bericht wird laut den vorliegenden Unterlagen während der Sitzung mündlich erläutert. In Bezug auf die finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich, wodurch die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein im Rahmen des Prozesses durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgte durch den Bereich III Planung unter Beteiligung von Maria Wagener und Stefan Kuczera.
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- 4.3Neuaufstellung der Bedarfspläne für ÖPNV, Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 14/1654 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität des Regionalverbands Ruhr (RVR) nimmt die Maßnahmenvorschläge zur Neuaufstellung der Bedarfspläne für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die Landesstraßen sowie die erstmalige Erstellung eines Bedarfsplans für Radschnellverbindungen in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Diese Pläne dienen als Grundlage für langfristige Entscheidungen zu Infrastrukturmaßnahmen auf Basis von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Im Bereich des ÖPNV hat der RVR insgesamt 149 Maßnahmenvorschläge an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) sowie die Bezirksregierung Münster übermittelt. Diese setzen sich aus 49 Maßnahmen aus dem bestehenden Bedarfsplan von 2006 und 100 neuen Vorschlägen zusammen, die den Schienen- und Straßenpersonennahverkehr umfassen. Für den Landesstraßenbedarfsplan wurden 22 Maßnahmen angemeldet, welche 14 Projekte aus der bisherigen Planung sowie acht neue, im Regionalplan Ruhr enthaltene Vorhaben beinhalten.
Hinsichtlich der Radschnellverbindungen hat der RVR das Konzept des regionalen Radwegenetzes eingereicht. Ergänzende Stellungnahmen zu potenziellen Radvorrangrouten und Radwegen werden bis zum 21. Dezember an das Ministerium übermittelt. Der Prozess umfasst die Beteiligung von Kommunen sowie regionalen Planungsträgern. Die Bezirksregierungen bereiten die gesammelten Stellungnahmen auf, um diese bis zum 17. Oktober 2024 dem zuständigen Ministerium vorzulegen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt des RVR.
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Hauptdokument|20240812122324-0|20240812122324-1|20240812122325-2|20240812122326-3
- 4.4Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Bericht zum aktuellen SachstandZur Vorlage · 14/1656 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr informiert über den aktuellen Sachstand zur Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr. Da die derzeitigen Verträge zum 31. August 2025 auslaufen, wird ein neues Vergabeverfahren für den Betrieb eingeleitet. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen ist für Januar 2025 vorgesehen, wobei der Zuschlag spätestens im Sommer 2025 erfolgen soll. Das Vorhaben umfasst die Neuausrichtung des Systems sowie die mögliche Erweiterung um weitere Kommunen und neue Fahrradtypen wie Pedelecs oder Lastenräder.
Im Rahmen einer Untersuchung zur künftigen Betriebsorganisation wird die Rolle des Regionalverbandes als Auftraggeber und Koordinator definiert. Die Erarbeitung dieses Konzepts wird zu 80 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Für eine Beteiligung am System ab dem Herbst 2025 oder im Jahr 2026 sind von den teilnehmenden Kommunen und Kreisen bis zum Jahresende 2024 Beschlüsse über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Da die Gebühren allein keine vollständige Kostendeckung gewährleisten, ist eine Finanzierung durch Betriebskostenzuschüsse der Partner vorgesehen.
Der zukünftige Betrieb soll für fünf Jahre mit einer Option auf zwei weitere Jahre ausgeschrieben werden. Das System bleibt stationsgebunden, wobei neue Stationen vermehrt virtuell über Bodenmarkierungen oder Beschilderungen realisiert werden sollen. Ein einheitlicher Tarif sowie technische Schnittstellen zur Integration in Drittsysteme sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die Ergebnisse der Untersuchungen zum Organisationsmodell werden im September 2024 erwartet.
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- 4.5Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept Hier: MobilitätsberichtZur Vorlage · 14/1665 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr legt im Rahmen des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes einen zusammenfassenden Mobilitätsbericht vor. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Mobilität in seiner Sitzung am 3. September 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht, der in Kooperation mit den Kommunen, Kreisen und Institutionen der Metropole Ruhr erstellt wurde, befasst sich erstmals umfassend mit den Modellprojekten des Konzepts.
Die Grundlage für dieses Vorgehen bildet ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 11. Oktober 2019. Mit diesem wurde die Verwaltung beauftragt, ein Monitoring zu implementieren, um den Fortschritt und die Auswirkungen der im Mobilitätsentwicklungskonzept enthaltenen Modellprojekte zu dokumentieren. Nachdem die Erarbeitung eines detaillierten Umsetzungskonzeptes zuvor aus Kapazitätsgründen nicht unmittelbar möglich war, stellt die Verwaltung nun diesen ersten zusammenfassenden Bericht zur Verfügung. Für die künftige Berichterstattung ist ein zweijähriger Turnus vorgesehen.
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- 4.6Sachstand Hoesch-Hafenbahn-Weg, DortmundZur Vorlage · 14/1641 · Berichtsvorlage
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Im Ausschuss für Mobilität des Regionalverbands Ruhr wird am 3. September 2024 eine mündliche Berichterstattung zum Sachstand des Hoesch-Hafenbahn-Wegs in Dortmund stattfinden. Die entsprechende Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1641 dient der Information über den aktuellen Fortschritt des Projekts.
Die Berichterstattung umfasst wesentliche Aspekte der baulative Entwicklung. Ein zentraler Punkt ist die Fertigstellung sowie die Eröffnung des ersten Teilabschnitts des ersten Bauabschnittes. Darüber hinaus wird der aktuelle Sachstand bezüglich der Fördermittelangelegenheiten für diesen ersten Bauabschnitt erläutert. Ein weiterer Bestandteil des Vortrags betrifft den Stand des Ersatzneubaus der Eisenbahnüberführung am Massener Weg.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln notwendig ist. Die Umsetzung der beschriebenen Punkte wird als haushaltsneutral eingestuft.
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- 4.7Eingaben zu MobilitätsfragenZur Vorlage · 14/1670 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität des Regionalverbands Ruhr setzt sich in seiner Sitzung am 3. September 2024 mit der Berichtsvorlage 14/1670 auseinander. Gegenstand der Vorlage ist eine Übersicht zu eingegangenen Eingaben und Anfragen im Bereich der Mobilitätsfragen für den Zeitraum von Mai 2024 bis August 2024.
Die Bereitstellung dieser Informationen erfolgt auf Anregung der Vorsitzenden während der konstituierenden Sitzung des Ausschusses. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz der Verbandsarbeit zu erhöhen, indem Anfragen, Hinweise und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Vereinen, Verbänden und Initiativen regelmäßig in tabellarischer Form dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht werden.
Die vorliegende Berichtsvorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder haushaltsmäßigen Veränderungen. Ebenso ergeben sich aus der Dokumentation keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über die im genannten Zeitraum eingegangenen Mitteilungen.
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- 5Anfragen nach RVR-Gesetz
- 6Mitteilungen der Vorsitzenden
- 7Mitteilungen der Verwaltung