Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Beschlussvorlage

Ersetzungsvorlage Genehmigung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur Ruhr

15/0277-2 02.07.2026 Verbandsversammlung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung soll über die Festlegung einer Förderhöchstsumme für das Projekt Interkultur Ruhr entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro vor. Ein ursprünglicher Vorschlag der Verwaltung, die Summe auf 15.000 Euro zu erhöhen, wurde im Verbandsausschuss abgelehnt.

Der Förderfonds Interkultur Ruhr besteht seit 2015 und verfügte bislang über keine festgelegte Höchstfördersumme. Die Einführung einer solchen Grenze soll den Projektnehmenden eine Orientierung bieten. Da das Projekt gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft finanziert wird, müssen die Vorgaben des Landes zur Einhaltung von Honoraruntergrenzen im Kulturbereich beachtet werden. Diese Regelungen wirken sich auf die verfügbaren Mittel für die Umsetzung der Projekte aus.

Die Förderung ist als Startförderung konzipiert, um die Professionalisierung der Projektnehmenden zu unterstützen, damit diese nach der Etablierung ihrer Vorhaben auch andere Fördertöpfe nutzen können. Die Finanzierung erfolgt durch den Regionalverband Ruhr und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Für den vorliegenden Beschluss ist keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich.

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