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Beschlussvorlage

Ersetzungsvorlage Genehmigung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur Ruhr

15/0277-2 02.07.2026 Verbandsversammlung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung berät über die Festlegung einer Förderhöchstsumme für die Projektförderung des Förderfonds Interkultur Ruhr. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro vor.

Der Förderfonds besteht seit 2015 und verfügte bislang über keine festgelegte Höchstfördersumme. Die Einführung einer solchen Grenze soll den Antragstellenden Orientierung bieten. Im Nachgang der Kommunalwahl 2025 wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Förderrichtlinien auf Basis der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026 zu bearbeiten. Während die Verwaltung ursprünglich eine Erhöhung der Höchstsumme auf 15.000 Euro vorgeschlagen hatte, wurde dieser Vorschlag im Verbandsausschuss abgelehnt.

Die Projektförderung wird gemeinsam vom Regionalverband Ruhr und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft finanziert. Da seit Januar 2026 neue Honoraruntergrenzen im Kulturbereich durch das Ministerium einzuhalten sind, verringern sich die zur Verfügung stehenden Mittel pro Projekt. Die Förderung ist als Startförderung konzipiert, um die Professionalisierung der Fördernehmenden zu unterstützen, sodass diese nach der Etablierung ihrer Vorhaben auch andere Fördertöpfe nutzen können. Für das Vorhaben ist keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich.

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