Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Folgen des Baus von Windenergieanlagen auf RVR-eigenen Flächen
15/0142-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 05.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Errichtung von Windenergieanlagen auf eigenen Flächen. Betroffen sind vier Windenergiebereiche in Haltern, Hagen, Breckerfeld und Bergkamen sowie eine geplante Fläche im Forst Esselt in Hünxe. Pro Anlage wird ein dauerhafter Flächenbedarf von durchschnittlich 0,5 Hektar veranschlagt, zuzüglich temporärer Flächen für die Bauphase, die nach Abschluss der Arbeiten wieder für die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bereitgestellt werden. Für den dauerhaften Verlust von Waldflächen sieht der RVR eine Kompensation durch ökologischen Waldumbau oder Neuanlagen im Verhältnis von mindestens eins zu eins vor.
Die Finanzierung der Infrastruktur sowie deren Erhaltung obliegt den Anlagenbetreibern. Zur Sicherung des Rückbaus der Anlagen und Fundamente sind Bankbürgschaften erforderlich, die im Regelfall 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten umfassen und regelmäßig durch Gutachter überprüft werden. Während der Bauphase ist mit einem veränderten Verhalten von Wildtieren zu rechnen, was durch vertragliche Regelungen kompensiert werden soll; weitere Einschränkungen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung werden aufgrund des aktuellen Stands der Technik nicht erwartet.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist ein standortbezogenes Brandschutzkonzept vorzulegen. Der RVR plant keine Einrichtung spezieller Schutzbereiche um die Anlagen. Ein separates Messprogramm zur Untersuchung von Schadstoffen in Böden, Pflanzen und Tieren wird nicht veranlasst, da die Überprüfung von Gefährdungstatbeständen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgt.
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