Ersetzungsvorlage Feststellungsgeschluss: 1. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - Windenergie
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung beabsichtigt die Feststellung der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Regelung von Windenergieflächen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2026, welches den bisherigen Regionalplan Ruhr als insgesamt unwirksam erklärt hat. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Plan weiterhin die maßgebliche Grundlage für die Planung. Die vorliegende Änderung ist so gestaltet, dass sie im Falle einer endgültigen Unwirksamkeit des Hauptplans als selbstständiger Teilplan fortbestehen soll.
Mit dieser Planung werden 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.256,58 Hektar als Vorranggebiete festgelegt. Damit wird das regionale Flächenziel von mindestens 2.036 Hektar gemäß dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen erreicht. Die ausgewiesenen Gebiete sind ohne Höhenbegrenzung und als Rotor-außerhalb-Flächen konzipiert, wobei 18 der Bereiche nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden.
Im Zuge des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen öffentlichen Stellen berücksichtigt. Dies führte zu rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse, darunter die Reduzierung oder Streichung einzelner Windenergiebereiche sowie die Hinzufügung eines neuen Bereichs. Eine Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen findet nicht statt. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den entsprechenden Amtsblättern vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026kein Ergebnis hinterlegt