Ersetzungsvorlage Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hattingen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der 2. Änderung des Regionalplans Ruhr, die eine Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingen vorsieht. Konkret soll ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Betroffen ist das ehemalige Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel dieser Planung ist die Revitalisierung der Brachfläche zur Schaffung von Wohnraum, Arbeitsplätzen sowie Infrastruktur und Grünflächen.
Trotz eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2026, welches den Regionalplan Ruhr vorläufig für unwirksam erklärt hat, bleibt der Plan bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die geltende Grundlage. Die vorliegende Planung ist so konzipiert, dass sie als selbstständiger Teilplan bestehen bleiben soll, falls der Regionalplan Ruhr dauerhaft entfällt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der beteiligten öffentlichen Stellen geprüft. Die Verbandsversammlung beabsichtigt, den Beschluss zur Änderung zu fassen und der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Ein Klimacheck ergab keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Nutzungsänderung. Finanzielle Auswirkungen für den Regionalverband werden nicht erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.07.2026kein Ergebnis hinterlegt