Ersetzungsvorlage Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hattingen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der zweiten Änderung des Regionalplans Ruhr, die eine Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingen vorsieht. Konkret soll ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Revitalisierung eines ehemaligen Produktionsgeländes der Firma Orenstein & Koppel, um dort Wohnraum, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur und Grünflächen zu entwickeln.
Die Vorlage erfolgt vor dem Hintergrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, welches den Regionalplan Ruhr als unwirksam erklärt hat. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der bisherige Plan weiterhin als Grundlage bestehen. Die vorliegende Planung ist so konzipiert, dass die Festlegungen auch bei einem etwaigen Fortfall des Regionalplans Ruhr als selbstständige Entscheidung Bestand haben sollen.
Im Rahmen des Verfahrens hat die Verbandsversammlung die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der beteiligten Stellen zur Kenntnis genommen und sieht von einer weiteren Erörterung ab. Der Beschluss umfasst zudem den Auftrag an die Regionalplanungsbehörde, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorzunehmen, sofern keine Einwendungen durch die zuständigen Ministerien oder die Landesplanungsbehörde innerhalb der vorgegebenen Frist erhoben werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.07.2026kein Ergebnis hinterlegt