Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Fraktionsanfrage

Urteil des OVG-Münster zum Regionalplan Ruhr

15/0362 16.06.2026 Ausschuss für Planung und Mobilität

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt hat, stellt die Fraktion Die Linke eine Anfrage an den Ausschuss für Planung und Mobilität. Basierend auf Informationen des Planungsdezernenten werden Fragen zum weiteren Vorgehen bei der Neuaufstellung des Regionalplans sowie zur möglichen Wirkung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gestellt. Zudem wird nach den von der Verwaltung erarbeiteten Szenarien und der Bewertung formaler Fehler im Beteiligungsverfahren aus dem Jahr 2018 gefragt.

Die Anfrage thematisiert ferner die Auswirkungen des Urteils auf die Planungstätigkeit der Kommunen, insbesondere im Hinblick auf Flächennutzungspläne, Wohn- und Gewerbegebiete sowie den Freiflächenschutz. Es wird nach der rechtlichen Grundlage für Entscheidungen in der kommenden Verbandsversammlung und dem Verbleib laufender Änderungsverfahren gefragt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung von Rohstoffen. Die Fraktion bittet um Auskunft über die Folgen des Urteils für Kiesabbaugebiete im Kreis Wesel sowie über die Möglichkeit, Teile des Regionalplans in einen separaten Teilplan zur Rohstoffgewinnung auszugliedern. Zudem wird nach dem Stand der Gespräche mit der Landesregierung NRW bezüglich eines rechtssicheren Bedarfsberechnungsverfahrens für die Rohstoffgewinnung gefragt.

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Beratungsfolge