Urteil des OVG-Münster zum Regionalplan Ruhr
15/0362 · Fraktionsanfrage · 16.06.2026 · Ausschuss für Planung und Mobilität
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Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage (Drucksache 15/0362) eingereicht, die auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster reagiert, welches den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt hat. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zum weiteren Vorgehen bei der Neuaufstellung des Plans sowie zur rechtlichen Wirkung einer möglichen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Szenarien für die zeitliche Umsetzung erarbeitet wurden und wie mit den im Urteil angesprochenen formalen Fehlern im Beteiligungsverfahren von 2018 umzugehen ist.
Des Weiteren werden die Auswirkungen des Urteils auf die kommunale Planung abgefragt. Dies umfasst die Geltung von Flächennutzungsplänen, die Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten sowie den Schutz von Freiflächen. Die Anfrage thematisiert zudem den Fortgang der laufenden Regionalplanänderungsverfahren und die rechtliche Grundlage für Entscheidungen in der Verbandsversammlung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung von Rohstoffen, insbesondere im Hinblick auf Kiesabbaugebiete im Kreis Wesel. Hierbei wird nach der Möglichkeit einer Ausgliederung eines Teilplans zur Rohstoffgewinnung sowie nach dem Stand der Gespräche mit der Landesregierung NRW bezüglich eines rechtssicheren Bedarfsberechnungsverfahrens gefragt.
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