2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Planung und Mobilität
Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Verpflichtung von Mitgliedern der Verbandsversammlung und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
- 1.3Bestellung weiterer stellvertretender SchriftführungenZur Vorlage · 15/0298 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Mobilität des Regionalverbandes Ruhr steht die Bestellung zusätzlicher stellvertretender Schriftführungen zur Entscheidung. Gemäß einer Beschlussvorlage des Regionaldirektors Garrelt Duin sollen Dr. Hadia Straub und Fiona Stute als weitere stellvertretende Schriftführerinnen eingesetzt werden. Die Grundlage für diesen Antrag ist die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung sowie der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, welche dem Fachausschuss die Bestimmung der Schriftführung überträgt.
Die personelle Erweiterung der Schriftführung hat laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes. Es ist keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich, sodass die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen des Beschlussverfahrens durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der Entscheidung.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 1.4Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität vom 25.02.2026
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz LPlG
- 2.1Förderprogramm "Kommunale Straßeninfrastruktur 2026" hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunale Straßeninfrastruktur 2026“ beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand des Beschlusses ist die Verabschiedung der regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Diese Voten sind in den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage enthalten und bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur im Jahr 2026.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zu Maßnahmen aus dem Sondervermögen innerhalb des RVR-Gebietes, wie in Anlage 4 dargelegt. Dieser Teil der Unterlagen dient lediglich der Information der Versammlung und ist nicht Gegenstand einer formalen Beschlussfassung. Die fachliche Federführung für diese Vorlage liegt beim Ausschuss für Planung und Mobilität.
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Hauptdokument|20260521142023-0|20260521142036-1|20260521142036-0|20260521142057-0|20260521142107-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0275 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunale Straßeninfrastruktur 2026“ beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand des Beschlusses ist die Verabschiedung der regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Diese Voten sind in den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage enthalten und bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur im Jahr 2026.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zu Maßnahmen aus dem Sondervermögen innerhalb des RVR-Gebietes, wie in Anlage 4 dargelegt. Dieser Teil der Unterlagen dient lediglich der Information der Versammlung und ist nicht Gegenstand einer formalen Beschlussfassung. Die fachliche Federführung für diese Vorlage liegt beim Ausschuss für Planung und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0275 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunale Straßeninfrastruktur 2026“ beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand des Beschlusses ist die Verabschiedung der regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Diese Voten sind in den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage enthalten und bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur im Jahr 2026.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zu Maßnahmen aus dem Sondervermögen innerhalb des RVR-Gebietes, wie in Anlage 4 dargelegt. Dieser Teil der Unterlagen dient lediglich der Information der Versammlung und ist nicht Gegenstand einer formalen Beschlussfassung. Die fachliche Federführung für diese Vorlage liegt beim Ausschuss für Planung und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunale Straßeninfrastruktur 2026“ beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand des Beschlusses ist die Verabschiedung der regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Diese Voten sind in den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage enthalten und bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur im Jahr 2026.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zu Maßnahmen aus dem Sondervermögen innerhalb des RVR-Gebietes, wie in Anlage 4 dargelegt. Dieser Teil der Unterlagen dient lediglich der Information der Versammlung und ist nicht Gegenstand einer formalen Beschlussfassung. Die fachliche Federführung für diese Vorlage liegt beim Ausschuss für Planung und Mobilität.
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Hauptdokument|20260521142023-0|20260521142036-1|20260521142036-0|20260521142057-0|20260521142107-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.21. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - Windenergie, FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 15/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0220 dazu aufgerufen, die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Windenergie festzustellen. Damit wird die Einhaltung des regionalen Teilflächenziels gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bestätigt. Der Plan sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2032 eine Fläche von mindestens 2.036 Hektar bereitgestellt wird, wobei die vorliegende Änderung insgesamt 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtgröße von 2.256,58 Hektar festlegt.
Diese Flächen werden als Vorranggebiete ohne Höhenbegrenzung und als Rotor-außerhalb-Flächen ausgewiesen. Ein Teil dieser Bereiche wird als Beschleunigungsgebiete definiert, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern, wobei 18 der insgesamt 93 Gebiete nicht als solche ausgewiesen werden. Die Planung basiert auf den Ergebnissen zweier Beteiligungsphasen von Öffentlichkeit und Behörden. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen wurden rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse vorgenommen, was unter anderem die Reduzierung oder das Wegfallen einzelner Windenergiebereiche sowie die Hinzufügung eines neuen Bereichs umfasst.
Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster durchzuführen, sofern keine Einwendungen der Landesplanungsbehörde oder der zuständigen Ministerien erfolgen.
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Hauptdokument|20260522103707-0|20260522103910-9|20260522103911-10|20260522103935-11|20260522103937-12|20260522103949-13|20260522104000-14|20260522104129-15|20260522104509-16|20260522104509-17|20260522104510-18|20260522103800-1|20260522104511-19|20260522103803-2|20260522103807-3|20260522103811-4|20260522103817-5|20260522103818-6|20260522103824-7|20260522103853-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0220 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0220 dazu aufgerufen, die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Windenergie festzustellen. Damit wird die Einhaltung des regionalen Teilflächenziels gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bestätigt. Der Plan sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2032 eine Fläche von mindestens 2.036 Hektar bereitgestellt wird, wobei die vorliegende Änderung insgesamt 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtgröße von 2.256,58 Hektar festlegt.
Diese Flächen werden als Vorranggebiete ohne Höhenbegrenzung und als Rotor-außerhalb-Flächen ausgewiesen. Ein Teil dieser Bereiche wird als Beschleunigungsgebiete definiert, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern, wobei 18 der insgesamt 93 Gebiete nicht als solche ausgewiesen werden. Die Planung basiert auf den Ergebnissen zweier Beteiligungsphasen von Öffentlichkeit und Behörden. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen wurden rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse vorgenommen, was unter anderem die Reduzierung oder das Wegfallen einzelner Windenergiebereiche sowie die Hinzufügung eines neuen Bereichs umfasst.
Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster durchzuführen, sofern keine Einwendungen der Landesplanungsbehörde oder der zuständigen Ministerien erfolgen.
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Hauptdokument|20260522103707-0|20260522103910-9|20260522103911-10|20260522103935-11|20260522103937-12|20260522103949-13|20260522104000-14|20260522104129-15|20260522104509-16|20260522104509-17|20260522104510-18|20260522103800-1|20260522104511-19|20260522103803-2|20260522103807-3|20260522103811-4|20260522103817-5|20260522103818-6|20260522103824-7|20260522103853-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0220 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0220 dazu aufgerufen, die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Windenergie festzustellen. Damit wird die Einhaltung des regionalen Teilflächenziels gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bestätigt. Der Plan sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2032 eine Fläche von mindestens 2.036 Hektar bereitgestellt wird, wobei die vorliegende Änderung insgesamt 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtgröße von 2.256,58 Hektar festlegt.
Diese Flächen werden als Vorranggebiete ohne Höhenbegrenzung und als Rotor-außerhalb-Flächen ausgewiesen. Ein Teil dieser Bereiche wird als Beschleunigungsgebiete definiert, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern, wobei 18 der insgesamt 93 Gebiete nicht als solche ausgewiesen werden. Die Planung basiert auf den Ergebnissen zweier Beteiligungsphasen von Öffentlichkeit und Behörden. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen wurden rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse vorgenommen, was unter anderem die Reduzierung oder das Wegfallen einzelner Windenergiebereiche sowie die Hinzufügung eines neuen Bereichs umfasst.
Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster durchzuführen, sofern keine Einwendungen der Landesplanungsbehörde oder der zuständigen Ministerien erfolgen.
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Hauptdokument|20260522103707-0|20260522103910-9|20260522103911-10|20260522103935-11|20260522103937-12|20260522103949-13|20260522104000-14|20260522104129-15|20260522104509-16|20260522104509-17|20260522104510-18|20260522103800-1|20260522104511-19|20260522103803-2|20260522103807-3|20260522103811-4|20260522103817-5|20260522103818-6|20260522103824-7|20260522103853-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0220 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0220 dazu aufgerufen, die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Windenergie festzustellen. Damit wird die Einhaltung des regionalen Teilflächenziels gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bestätigt. Der Plan sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2032 eine Fläche von mindestens 2.036 Hektar bereitgestellt wird, wobei die vorliegende Änderung insgesamt 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtgröße von 2.256,58 Hektar festlegt.
Diese Flächen werden als Vorranggebiete ohne Höhenbegrenzung und als Rotor-außerhalb-Flächen ausgewiesen. Ein Teil dieser Bereiche wird als Beschleunigungsgebiete definiert, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern, wobei 18 der insgesamt 93 Gebiete nicht als solche ausgewiesen werden. Die Planung basiert auf den Ergebnissen zweier Beteiligungsphasen von Öffentlichkeit und Behörden. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen wurden rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse vorgenommen, was unter anderem die Reduzierung oder das Wegfallen einzelner Windenergiebereiche sowie die Hinzufügung eines neuen Bereichs umfasst.
Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster durchzuführen, sofern keine Einwendungen der Landesplanungsbehörde oder der zuständigen Ministerien erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20260522103707-0|20260522103910-9|20260522103911-10|20260522103935-11|20260522103937-12|20260522103949-13|20260522104000-14|20260522104129-15|20260522104509-16|20260522104509-17|20260522104510-18|20260522103800-1|20260522104511-19|20260522103803-2|20260522103807-3|20260522103811-4|20260522103817-5|20260522103818-6|20260522103824-7|20260522103853-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.3Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt HattingenZur Vorlage · 15/0226 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 15/0226 ist die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingens. Konkret soll ein Bereich, der bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgesetzt war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.
Die Änderung betrifft das ehemalige Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Stadtquartiers, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen integriert. Durch die Revitalisierung der weitgehend brachliegenden Fläche sollen zudem neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen entstehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Regionalplanungsbehörde sieht keine Notwendigkeit für eine weitere Erörterung der eingegangenen Beiträge. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine zusätzlichen klimatischen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Nutzung. Die Vorlage sieht vor, dass die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt und nach Ablauf der entsprechenden Prüffrist in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntmacht.
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Hauptdokument|20260423144134-0|20260423144134-1|20260423144135-2|20260423144135-3|20260423144136-4|20260423144137-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0226 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 15/0226 ist die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingens. Konkret soll ein Bereich, der bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgesetzt war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.
Die Änderung betrifft das ehemalige Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Stadtquartiers, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen integriert. Durch die Revitalisierung der weitgehend brachliegenden Fläche sollen zudem neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen entstehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Regionalplanungsbehörde sieht keine Notwendigkeit für eine weitere Erörterung der eingegangenen Beiträge. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine zusätzlichen klimatischen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Nutzung. Die Vorlage sieht vor, dass die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt und nach Ablauf der entsprechenden Prüffrist in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntmacht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20260423144134-0|20260423144134-1|20260423144135-2|20260423144135-3|20260423144136-4|20260423144137-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0226 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 15/0226 ist die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingens. Konkret soll ein Bereich, der bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgesetzt war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.
Die Änderung betrifft das ehemalige Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Stadtquartiers, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen integriert. Durch die Revitalisierung der weitgehend brachliegenden Fläche sollen zudem neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen entstehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Regionalplanungsbehörde sieht keine Notwendigkeit für eine weitere Erörterung der eingegangenen Beiträge. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine zusätzlichen klimatischen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Nutzung. Die Vorlage sieht vor, dass die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt und nach Ablauf der entsprechenden Prüffrist in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntmacht.
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Hauptdokument|20260423144134-0|20260423144134-1|20260423144135-2|20260423144135-3|20260423144136-4|20260423144137-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0226 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 15/0226 ist die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingens. Konkret soll ein Bereich, der bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgesetzt war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.
Die Änderung betrifft das ehemalige Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Stadtquartiers, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen integriert. Durch die Revitalisierung der weitgehend brachliegenden Fläche sollen zudem neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen entstehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Regionalplanungsbehörde sieht keine Notwendigkeit für eine weitere Erörterung der eingegangenen Beiträge. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine zusätzlichen klimatischen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Nutzung. Die Vorlage sieht vor, dass die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt und nach Ablauf der entsprechenden Prüffrist in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntmacht.
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Hauptdokument|20260423144134-0|20260423144134-1|20260423144135-2|20260423144135-3|20260423144136-4|20260423144137-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 3Anträge nach LPlG
- 4Anfragen und Mitteilungen nach LPlG
- 4.1Sachstand Repowering Windenergieanlagen im RVR-GebietZur Vorlage · 15/0350 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zum Sachstand des Repowerings von Windenergieanlagen eingereicht. Mit der Drucksache 15/0350 befasst sich die Fraktionsanfrage mit dem Austausch älterer Windkraftanlagen durch größere neue Anlagen, was durch das technische Alter der Bestandsanlagen und den Wegfall früherer Einspeisevergütungen bedingt ist.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung. Erfragt werden Daten zur Anzahl und zum Alter der im RVR-Gebiet befindlichen Windenergieanlagen, aufgeschlüsselt nach Leistung und Alter. Zudem wird um Informationen gebeten, wie viele Anlagen in den letzten fünf Jahren bereits repowert wurden, wobei Details zu Leistung und Höhe der alten sowie der neuen Anlagen angefordert werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Verhältnis dieser Anlagen zu den derzeit geplanten Windenergiegebieten. Die Fraktion möchte wissen, wie viele bereits erfolgte Repowering-Maßnahmen sowie potenzielle Projekte für die nächsten fünf Jahre außerhalb der aktuell in Planung befindlichen Gebiete liegen. Darüber hinaus wird nach dem Kenntnisstand der Verwaltung über die Anzahl bereits erteilter sowie beantragter Genehmigungen für Windenergieanlagen gefragt, die sich außerhalb der derzeitigen Planungsgebiete befinden.
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Sachstand Repowering Windenergieanlagen im RVR-GebietZur Vorlage · 15/0350-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Sachstand des Repowerings von Windenergieanlagen im Planungsgebiet geantwortet. Informationen zur Anzahl und zum Alter bestehender Anlagen sind über den EnergieAtlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klimas (LANUK) öffentlich einsehbar.
Im Rahmen des Genehmigungsmonitorings wurden für die Planungsregion des RVR insgesamt 17 Repoweringvorhaben identifiziert. Von diesen Vorhaben weisen vier bereits einen Eintrag zum Datum des Genehmigungsbescheids auf. Die geplanten Neuanlagen verfügen über eine Leistung zwischen 4260 kW und 7000 kW sowie eine Gesamthöhe von etwa 180 bis 250 Metern. Eine Prognose für die kommenden fünf Jahre kann die Verwaltung nicht abgeben, da die Entscheidung über ein Repowering maßgeblich von der wirtschaftlichen Kalkulation der Anlagenbetreiber abhängt.
Hinsichtlich der regionalplanerischen Bedeutung liegen zwei der vier bereits genehmigten Neuanlagen außerhalb der vorgeschlagenen Windenergiegebiete der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr. Bei den beantragten, aber noch nicht genehmigten Vorhaben befinden sich neun von insgesamt 13 Anlagen außerhalb der vorgeschlagenen Gebiete, wobei einige dieser Anlagen in rechtswirksamen Konzentrationszonen der kommunalen Flächennutzungspläne liegen.
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4.2Urteil des OVG-Münster zum Regionalplan RuhrZur Vorlage · 15/0362 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage (Drucksache 15/0362) eingereicht, die auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster reagiert, welches den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt hat. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zum weiteren Vorgehen bei der Neuaufstellung des Plans sowie zur rechtlichen Wirkung einer möglichen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Szenarien für die zeitliche Umsetzung erarbeitet wurden und wie mit den im Urteil angesprochenen formalen Fehlern im Beteiligungsverfahren von 2018 umzugehen ist.
Des Weiteren werden die Auswirkungen des Urteils auf die kommunale Planung abgefragt. Dies umfasst die Geltung von Flächennutzungsplänen, die Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten sowie den Schutz von Freiflächen. Die Anfrage thematisiert zudem den Fortgang der laufenden Regionalplanänderungsverfahren und die rechtliche Grundlage für Entscheidungen in der Verbandsversammlung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung von Rohstoffen, insbesondere im Hinblick auf Kiesabbaugebiete im Kreis Wesel. Hierbei wird nach der Möglichkeit einer Ausgliederung eines Teilplans zur Rohstoffgewinnung sowie nach dem Stand der Gespräche mit der Landesregierung NRW bezüglich eines rechtssicheren Bedarfsberechnungsverfahrens gefragt.
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 5Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 6Anträge zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 7Anfragen und Mitteilungen zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 8Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8.1Regionales Radwegemonitoring - Zustandserfassung und Bewertung mittels KI-Tool im RuhrgebietZur Vorlage · 15/0302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll das Projekt „Regionales Radwegemonitoring“ vorbereiten und dessen Finanzierung in die Haushaltsplanung für das Jahr 2028 sowie die Folgejahre aufnehmen. Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende, digitale Erfassung des Zustands der rund 3.200 Kilometer regional relevanten Radwege in den 53 Verbandskommunen.
Das Projekt sieht zwei Phasen vor: Zunächst soll ein KI-basiertes Auswertungstool entwickelt werden, das vorhandene Daten aus Straßenbefahrungen – wie 360-Grad-Panoramabilder und LiDAR-Punktwolken – nutzt, um Schäden wie Schlaglöcher oder Risse automatisiert zu klassifizieren. In einer zweiten Phase sollen ergänzende Befahrungen für Radwege stattfinden, die bisher nicht durch die motorisierte Straßenbefahrung abgedeckt sind. Das Tool soll zudem zur Identifikation von Netzlücken und zur Bewertung der Oberflächenqualität beitragen.
Durch dieses standardisierte Verfahren sollen objektive Daten für die Instandhaltungsplanung und Investitionsentscheidungen der Kommunen und Kreise geschaffen werden. Die Kosten für die Entwicklung des KI-Tools werden derzeit auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung wird das Projekt weiter konkretisieren, den Personal- und Kostenbedarf ermitteln sowie Möglichkeiten zur Förderung durch Bund oder Land prüfen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll das Projekt „Regionales Radwegemonitoring“ vorbereiten und dessen Finanzierung in die Haushaltsplanung für das Jahr 2028 sowie die Folgejahre aufnehmen. Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende, digitale Erfassung des Zustands der rund 3.200 Kilometer regional relevanten Radwege in den 53 Verbandskommunen.
Das Projekt sieht zwei Phasen vor: Zunächst soll ein KI-basiertes Auswertungstool entwickelt werden, das vorhandene Daten aus Straßenbefahrungen – wie 360-Grad-Panoramabilder und LiDAR-Punktwolken – nutzt, um Schäden wie Schlaglöcher oder Risse automatisiert zu klassifizieren. In einer zweiten Phase sollen ergänzende Befahrungen für Radwege stattfinden, die bisher nicht durch die motorisierte Straßenbefahrung abgedeckt sind. Das Tool soll zudem zur Identifikation von Netzlücken und zur Bewertung der Oberflächenqualität beitragen.
Durch dieses standardisierte Verfahren sollen objektive Daten für die Instandhaltungsplanung und Investitionsentscheidungen der Kommunen und Kreise geschaffen werden. Die Kosten für die Entwicklung des KI-Tools werden derzeit auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung wird das Projekt weiter konkretisieren, den Personal- und Kostenbedarf ermitteln sowie Möglichkeiten zur Förderung durch Bund oder Land prüfen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll das Projekt „Regionales Radwegemonitoring“ vorbereiten und dessen Finanzierung in die Haushaltsplanung für das Jahr 2028 sowie die Folgejahre aufnehmen. Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende, digitale Erfassung des Zustands der rund 3.200 Kilometer regional relevanten Radwege in den 53 Verbandskommunen.
Das Projekt sieht zwei Phasen vor: Zunächst soll ein KI-basiertes Auswertungstool entwickelt werden, das vorhandene Daten aus Straßenbefahrungen – wie 360-Grad-Panoramabilder und LiDAR-Punktwolken – nutzt, um Schäden wie Schlaglöcher oder Risse automatisiert zu klassifizieren. In einer zweiten Phase sollen ergänzende Befahrungen für Radwege stattfinden, die bisher nicht durch die motorisierte Straßenbefahrung abgedeckt sind. Das Tool soll zudem zur Identifikation von Netzlücken und zur Bewertung der Oberflächenqualität beitragen.
Durch dieses standardisierte Verfahren sollen objektive Daten für die Instandhaltungsplanung und Investitionsentscheidungen der Kommunen und Kreise geschaffen werden. Die Kosten für die Entwicklung des KI-Tools werden derzeit auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung wird das Projekt weiter konkretisieren, den Personal- und Kostenbedarf ermitteln sowie Möglichkeiten zur Förderung durch Bund oder Land prüfen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll das Projekt „Regionales Radwegemonitoring“ vorbereiten und dessen Finanzierung in die Haushaltsplanung für das Jahr 2028 sowie die Folgejahre aufnehmen. Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende, digitale Erfassung des Zustands der rund 3.200 Kilometer regional relevanten Radwege in den 53 Verbandskommunen.
Das Projekt sieht zwei Phasen vor: Zunächst soll ein KI-basiertes Auswertungstool entwickelt werden, das vorhandene Daten aus Straßenbefahrungen – wie 360-Grad-Panoramabilder und LiDAR-Punktwolken – nutzt, um Schäden wie Schlaglöcher oder Risse automatisiert zu klassifizieren. In einer zweiten Phase sollen ergänzende Befahrungen für Radwege stattfinden, die bisher nicht durch die motorisierte Straßenbefahrung abgedeckt sind. Das Tool soll zudem zur Identifikation von Netzlücken und zur Bewertung der Oberflächenqualität beitragen.
Durch dieses standardisierte Verfahren sollen objektive Daten für die Instandhaltungsplanung und Investitionsentscheidungen der Kommunen und Kreise geschaffen werden. Die Kosten für die Entwicklung des KI-Tools werden derzeit auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung wird das Projekt weiter konkretisieren, den Personal- und Kostenbedarf ermitteln sowie Möglichkeiten zur Förderung durch Bund oder Land prüfen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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- 8.2metropolradruhr Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 15/0309 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Mobilität nimmt den Jahresbericht 2025 des Fahrradverleihsystems metropolradruhr zur Kenntnis. Im Berichtsjahr wurden in den 13 teilnehmenden Kommunen insgesamt knapp 910.000 Ausleihen getätigt.
Nach einem Betreiberwechsel übernahm das Unternehmen Donkey Republic am 1. April 2026 den Betrieb. Nach der Bereitstellung von zunächst 1.314 Fahrrädern in den Bestandsstädten soll die Anzahl der Räder bis Ende September 2026 auf über 5.700 steigen. Die Erweiterung des Netzes umfasst ab Juli die Städte Moers und Neukirchen-Vluyn sowie ab August alle zehn kreisangehörigen Kommunen des Kreises Recklinghausen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes stellt der Regionalverband Ruhr (RVR) einen Gestaltungsleitfaden für Stationen sowie eine einheitliche Beschilderung bereit.
Zudem wurden Kooperationen mit Verkehrsunternehmen wie der RuhrBahn und der Straßenbahn Herne-Castrop Rauxel etabliert, um Abonnement-Vorteile anzubieten. Die Finanzierung des Systems erfolgt durch die beteiligten Kommunen, den Kreis Recklinghausen sowie durch Semesterbeiträge der Studierenden an den teilnehmenden Hochschulen. Der Vertrag mit dem neuen Betreiber ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt und endet am 31. März 2031. Zur Qualitätssicherung wurden im Vertrag festgelegte Leistungskennzahlen vereinbart, deren Nichterreichung eine Verringerung der Auszahlungen an den Betreiber zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0309 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Mobilität nimmt den Jahresbericht 2025 des Fahrradverleihsystems metropolradruhr zur Kenntnis. Im Berichtsjahr wurden in den 13 teilnehmenden Kommunen insgesamt knapp 910.000 Ausleihen getätigt.
Nach einem Betreiberwechsel übernahm das Unternehmen Donkey Republic am 1. April 2026 den Betrieb. Nach der Bereitstellung von zunächst 1.314 Fahrrädern in den Bestandsstädten soll die Anzahl der Räder bis Ende September 2026 auf über 5.700 steigen. Die Erweiterung des Netzes umfasst ab Juli die Städte Moers und Neukirchen-Vluyn sowie ab August alle zehn kreisangehörigen Kommunen des Kreises Recklinghausen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes stellt der Regionalverband Ruhr (RVR) einen Gestaltungsleitfaden für Stationen sowie eine einheitliche Beschilderung bereit.
Zudem wurden Kooperationen mit Verkehrsunternehmen wie der RuhrBahn und der Straßenbahn Herne-Castrop Rauxel etabliert, um Abonnement-Vorteile anzubieten. Die Finanzierung des Systems erfolgt durch die beteiligten Kommunen, den Kreis Recklinghausen sowie durch Semesterbeiträge der Studierenden an den teilnehmenden Hochschulen. Der Vertrag mit dem neuen Betreiber ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt und endet am 31. März 2031. Zur Qualitätssicherung wurden im Vertrag festgelegte Leistungskennzahlen vereinbart, deren Nichterreichung eine Verringerung der Auszahlungen an den Betreiber zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.3Ergebnisse MID 2023Zur Vorlage · 15/0313 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Mobilität setzt sich im Rahmen der Berichtsvorlage 15/0313 mit den Ergebnissen der Datenerhebung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) 2023 für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr auseinander. Die Studie, die vom Bundesministerium für Verkehr beauftragt und vom infas Institut durchgeführt wurde, umfasst durch eine Aufstockung der Basisstichprobe detaillierte Daten für die Region. Durch die Beteiligung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe liegen für das Ruhrgebiet Daten zu etwa 13.000 Haushalten, 25.000 Personen und 62.000 Wegen vor.
Die Auswertung zeigt Veränderungen im Modal Split im Vergleich zur Erhebung von 2017 auf. Während der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) als Fahrer um 7 % gesunken ist, stieg der Anteil des Fußverkehrs um 15 %. Der aktuelle Anteil des MIV liegt bei 40 %, ergänzt durch 14 % Mitfahrende im MIV, 10 % öffentlichen Nahverkehr, 8 % Radverkehr und 27 % Fußverkehr. Die durchschnittliche Wegelänge beträgt 10,9 km, wobei die Hälfte der Wege kürzer als 3,8 km ist. Weitere Erkenntnisse betreffen einen Anstieg des Pedelec-Besitzes um 178 % sowie die Tatsache, dass 60 % der ÖV-Abonnenten das Deutschlandticket nutzen. Die Daten dienen als Grundlage für die regionale Verkehrsplanung und das Modell ruhrMobil. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 9Anträge nach RVR-Gesetz
- 10Anfragen und Mitteilungen nach RVR-Gesetz
- 10.1Anfrage Die Grünen Aktueller Sachstand der Radschnellwegeprojekte RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet)Zur Vorlage · 15/0315 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Radschnellwege RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet) gestellt. Da die letzte umfassende Vorstellung des Projektstatus etwa fünf Jahre zurückliegt, bittet die Fraktion um eine aktualisierte Darstellung der Planungs- und Baufortschritte sowie der zeitlichen Perspektiven für die Umsetzung.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu zahlreichen Abschnitten des RS1 in den Städten Mülheim, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Dortmund, Moers und Duisburg sowie im Kreis Unna und im Bereich Hamm. Dabei werden Informationen zum Übergang von der Vorplanung zur Entwurfsplanung, zum Status von Linienbestimmungsverlagern und zur Fertigstellung bereits bestehender Abschnitte angefordert. Zudem wird nach notwendigen Anpassungen an bereits in Betrieb befindlichen Teilstücken gefragt, beispielsweise hinsichtlich der Beleuchtung.
Für den Radschnellweg RS7 werden ebenfalls Informationen zum Planungsstand in Gladbeck, Bottrop und Essen sowie zu möglichen Baubeginnen benötigt. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die derzeitigen Veröffentlichungen von Straßen.NRW keinen durchgängigen Überblick über die Projektstände und Zuständigkeiten der einzelnen Teilabschnitte ermöglichen. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zur Sitzung des Verbandsausschusses oder der Verbandsversammlung erbeten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Radschnellwege RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet) gestellt. Da die letzte umfassende Vorstellung des Projektstatus etwa fünf Jahre zurückliegt, bittet die Fraktion um eine aktualisierte Darstellung der Planungs- und Baufortschritte sowie der zeitlichen Perspektiven für die Umsetzung.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu zahlreichen Abschnitten des RS1 in den Städten Mülheim, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Dortmund, Moers und Duisburg sowie im Kreis Unna und im Bereich Hamm. Dabei werden Informationen zum Übergang von der Vorplanung zur Entwurfsplanung, zum Status von Linienbestimmungsverlagern und zur Fertigstellung bereits bestehender Abschnitte angefordert. Zudem wird nach notwendigen Anpassungen an bereits in Betrieb befindlichen Teilstücken gefragt, beispielsweise hinsichtlich der Beleuchtung.
Für den Radschnellweg RS7 werden ebenfalls Informationen zum Planungsstand in Gladbeck, Bottrop und Essen sowie zu möglichen Baubeginnen benötigt. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die derzeitigen Veröffentlichungen von Straßen.NRW keinen durchgängigen Überblick über die Projektstände und Zuständigkeiten der einzelnen Teilabschnitte ermöglichen. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zur Sitzung des Verbandsausschusses oder der Verbandsversammlung erbeten.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Radschnellwege RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet) gestellt. Da die letzte umfassende Vorstellung des Projektstatus etwa fünf Jahre zurückliegt, bittet die Fraktion um eine aktualisierte Darstellung der Planungs- und Baufortschritte sowie der zeitlichen Perspektiven für die Umsetzung.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu zahlreichen Abschnitten des RS1 in den Städten Mülheim, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Dortmund, Moers und Duisburg sowie im Kreis Unna und im Bereich Hamm. Dabei werden Informationen zum Übergang von der Vorplanung zur Entwurfsplanung, zum Status von Linienbestimmungsverlagern und zur Fertigstellung bereits bestehender Abschnitte angefordert. Zudem wird nach notwendigen Anpassungen an bereits in Betrieb befindlichen Teilstücken gefragt, beispielsweise hinsichtlich der Beleuchtung.
Für den Radschnellweg RS7 werden ebenfalls Informationen zum Planungsstand in Gladbeck, Bottrop und Essen sowie zu möglichen Baubeginnen benötigt. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die derzeitigen Veröffentlichungen von Straßen.NRW keinen durchgängigen Überblick über die Projektstände und Zuständigkeiten der einzelnen Teilabschnitte ermöglichen. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zur Sitzung des Verbandsausschusses oder der Verbandsversammlung erbeten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Radschnellwege RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet) gestellt. Da die letzte umfassende Vorstellung des Projektstatus etwa fünf Jahre zurückliegt, bittet die Fraktion um eine aktualisierte Darstellung der Planungs- und Baufortschritte sowie der zeitlichen Perspektiven für die Umsetzung.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu zahlreichen Abschnitten des RS1 in den Städten Mülheim, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Dortmund, Moers und Duisburg sowie im Kreis Unna und im Bereich Hamm. Dabei werden Informationen zum Übergang von der Vorplanung zur Entwurfsplanung, zum Status von Linienbestimmungsverlagern und zur Fertigstellung bereits bestehender Abschnitte angefordert. Zudem wird nach notwendigen Anpassungen an bereits in Betrieb befindlichen Teilstücken gefragt, beispielsweise hinsichtlich der Beleuchtung.
Für den Radschnellweg RS7 werden ebenfalls Informationen zum Planungsstand in Gladbeck, Bottrop und Essen sowie zu möglichen Baubeginnen benötigt. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die derzeitigen Veröffentlichungen von Straßen.NRW keinen durchgängigen Überblick über die Projektstände und Zuständigkeiten der einzelnen Teilabschnitte ermöglichen. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zur Sitzung des Verbandsausschusses oder der Verbandsversammlung erbeten.
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