Genehmigung der Erhöhung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft berät über die Erhöhung der Förderhöchstsumme für die Projektförderung von Interkultur Ruhr. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Anhebung des maximal förderfähigen Betrags auf 15.000 Euro vor.
Die Grundlage für diese Änderung bildet die Neugestaltung der Förderrichtlinien, welche im Auftrag der Verbandsversammlung durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe erarbeitet wurde. Diese Anpassungen basieren auf der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026. Ein Grund für die Erhöhung ist die seit dem 1. Januar 2026 geltende Vorgabe des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung von Honoraruntergrenzen im Kulturbereich. Da Interkultur Ruhr gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft finanziert wird, müssen diese Richtlinien angewendet werden. Die Einhaltung der Honoraruntergrenzen reduziert die verfügbare Mittelmenge pro Projekt, weshalb die Erhöhung der Förderobergrenze beantragt wurde.
Die finanzielle Auswirkung der Vorlage ist haushaltsneutral, da keine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260518142447-0
Beratungsfolge
- 11.06.2026kein Ergebnis hinterlegt