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Genehmigung der Erhöhung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur Ruhr

15/0277 · Beschlussvorlage · 18.05.2026 · Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft

🟡 In Beratung Nächste Station: 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft wird über eine Erhöhung der Förderhöchstsumme für die Projektförderung „Interkultur Ruhr“ beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den maximalen Förderbetrag auf 15.000 Euro anzuheben.

Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung der Förderrichtlinien auf Basis der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026. Die Verbandsversammlung hatte zuvor eine interfraktionelle Arbeitsgruppe damit beauftragt, die neuen Richtlinien auszuarbeiten. Da das Projekt „Interkultur Ruhr“ gemeinsam vom Regionalverband Ruhr und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird, müssen die Förderrichtlinien den Vorgaben des Landes entsprechen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Kulturbereich neue Honoraruntergrenzen. Diese Regelungen führen dazu, dass den Projektnehmenden weniger Mittel für die eigentliche Umsetzung ihrer Vorhaben zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der Förderobergrenze soll diesen Effekt ausgleichen.

Die finanzielle Auswirkung der Maßnahme wird als haushaltsneutral beschrieben, da keine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.

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