2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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Tagesordnung
- 1Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
- 2Einführung und Verpflichtung neuer Mitglieder
- 3Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2026
- 4Vorstellung des Projekts "Open House Ruhr"
- 5Kurzvorstellung RuhrFutur und BildungsaktivitätenZur Vorlage · 15/0273 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft wird über die aktuelle Situation der RuhrFutur gGmbH sowie über verschiedene Bildungsaktivitäten informiert. Seit Februar 2025 ist der Regionalverband Ruhr (RVR) Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft. Während der RVR die bildungspolitischen Themen auf strategischer und politischer Ebene in der Region vertritt, übernimmt die RuhrFutur gGmbH die operative Umsetzung konkreter Projekte, insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren und Sozialräumen. Ziel der Arbeit ist die Förderung von Bildungsgerechtigkeit durch Vernetzung relevanter Akteure und datenbasierte Steuerung.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Startchancen-Programm, das auf einer langfristigen Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen basiert. Zudem arbeiten der RVR und die RuhrFutur gGmbH im Bereich des Bildungsmonitorings und der Bildungsberichterstattung zusammen. Die hauptamtliche Geschäftsführung der RuhrFutur gGmbH wurde im November 2025 von Dr. Katja Fox übernommen. Sie stellt die laufenden Projekte und geplanten Maßnahmen vor, während Anna-Lena Winker die RVR-seitigen Aktivitäten im Bildungs- und Sozialbereich ergänzt. Aus finanzieller Sicht ist für die beschriebenen Tätigkeiten keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 6Kurzvorstellung Wissensregion RuhrZur Vorlage · 15/0279 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft setzt sich in seiner Sitzung am 11. Juni 2026 mit einer Kurzvorstellung der Wissensregion Ruhr auseinander. Die Vorlage dient dazu, den aktuellen Stand und die Ziele dieser strategischen Initiative zur Kenntnis zu nehmen.
Das Ruhrgebiet verfügt laut Bericht über eine hohe Dichte an akademischen Einrichtungen, bestehend aus 17 Hochschulen und fünf Universitäten, sowie zahlreiche Forschungsinstitute der Max-Planck-, Fraunhofer- und Leibniz-Gemeinschaft. Die seit 2015 bestehende Initiative Wissensregion Ruhr verfolgt das Ziel, die Transformation des Ballungsraums zur grünen Industrieregion durch die Vernetzung von Wissenschaft, Kommunalverwaltungen und Wirtschaft zu unterstützen. Im Fokus stehen dabei Forschungs-, Entwicklungs-, Transfer- und Wirkungspfade, um die Region als Standort für Innovation und Bildung sichtbarer zu machen und die regionale Wertschöpfung zu fördern.
Im Jahr 2025 wurde die Struktur der Initiative neu aufgestellt. Der bisherige Lenkungskreis wurde durch ein Kuratorium ersetzt, das sich aus Entscheidungsträgern aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft zusammensetzt und zweimal jährlich tagt. Martina Brandt stellt im Rahmen der Vorlage die aktuellen Aktivitäten und Projekte vor. Die finanziellen Auswirkungen sind haushaltsneutral, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 7Angelegenheiten der RuhrFutur gGmbH Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 8Angelegenheiten der Ruhr LIVE gGmbH EU-Beihilferechtliche BetrauungZur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 9Manifesta 16 Ruhr
- 10Genehmigung der Erhöhung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur RuhrZur Vorlage · 15/0277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft wird über eine Erhöhung der Förderhöchstsumme für die Projektförderung „Interkultur Ruhr“ beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den maximalen Förderbetrag auf 15.000 Euro anzuheben.
Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung der Förderrichtlinien auf Basis der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026. Die Verbandsversammlung hatte zuvor eine interfraktionelle Arbeitsgruppe damit beauftragt, die neuen Richtlinien auszuarbeiten. Da das Projekt „Interkultur Ruhr“ gemeinsam vom Regionalverband Ruhr und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird, müssen die Förderrichtlinien den Vorgaben des Landes entsprechen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Kulturbereich neue Honoraruntergrenzen. Diese Regelungen führen dazu, dass den Projektnehmenden weniger Mittel für die eigentliche Umsetzung ihrer Vorhaben zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der Förderobergrenze soll diesen Effekt ausgleichen.
Die finanzielle Auswirkung der Maßnahme wird als haushaltsneutral beschrieben, da keine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11Förderrichtlinien Regionale KulturförderungZur Vorlage · 15/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft befasst sich mit der Vorlage 15/0284 zur Überarbeitung der Förderrichtlinien für die regionale Kulturförderung. Die Neufassung der Richtlinien wurde in Zusammenarbeit mit dem Referat 13 (Recht) erstellt.
Die Änderungen umfassen die Einführung gewichteter Auswahlkriterien. Dabei entfallen 35 Prozent auf die inhaltliche Qualität, 30 Prozent auf die Impulswirkung, 20 Prozent auf die Kooperation und 15 Prozent auf die Durchführbarkeit. Um eine breitere Streuung der Fördermittel zu erreichen und eine dauerhafte Verpflichtung zur Förderung einzelner Projekte zu vermeiden, wird eine Förderpause-Regelung eingeführt. Ein Projekt kann maximal dreimal in Folge gefördert werden, wonach eine mindestens einjährige Pause erforderlich ist.
Die neuen Richtlinien sind bis zum 31. Dezember 2026 befristet, um eine jährliche Überprüfung und mögliche Anpassungen zu ermöglichen. Hinsichtlich des erforderlichen Eigenanteils wird festgelegt, dass dieser entweder in bar oder durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden kann. Die Neuregelung erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 12Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag für den Zeitraum 2027-2029Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 13Sachstand Evaluation Urbane Künste Ruhr und Stellenbesetzung Künstlerische Leitung
- 14Anträge
- 15Anfragen und Mitteilungen
- 15.1Interkulturprojekte Afro Festival und Transorient ExperimentZur Vorlage · 15/0269 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Fragen zu den finanziellen Aspekten zweier Interkultur-Projekte im Regionalverband Ruhr gestellt. Gegenstand der Anfrage sind das Afro Festival in Mülheim an der Ruhr sowie die Veranstaltung Transorient Experiment in Essen.
In Bezug auf das Afro Festival, welches am 11. Oktober 2025 stattfand, erkundigt sich die Fraktion nach den Gründen für abgerechnete Verpflegungskosten. Laut der Anfrage fand der angekündigte Empfang nicht statt, dennoch wurden Kosten für die Verpflegung geltend gemacht.
Hinsichtlich der Veranstaltung Transorient Experiment in Essen vom 27. November 2025 thematisiert die Fraktionsanfrage Unstimmigkeiten bei den Eintrittsgeldern. Während auf der Webseite des Regionalverbandes Ruhr ein freier Eintritt angekündigt worden war, wurde vor Ort ein Betrag von 11 Euro pro Person erhoben. Die Anfrage weist zudem auf eine Differenz zwischen den in der Abrechnung angegebenen Einnahmen und den zu erwartenden Erlösen aus den Eintrittsgeldern bei etwa 50 anwesenden Personen hin.
Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft zur Kenntnis vor. Die Anfrage wurde von Reinard Zielke unterzeichnet.
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Interkulturprojekte Afro Festival und Transorient ExperimentZur Vorlage · 15/0269-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD-Fraktion erläutert die Regionaldirektion des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Abrechnungen zu zwei Interkultur-Projekten. Bezüglich des Afro Festivals in Mülheim an der Ruhr wurde klargestellt, dass ein im Vorfeld beworbener Empfang nicht Bestandteil des Förderantrags oder des Verwendungsnachweises war. Die abgerechneten Verpflegungskosten bezogen sich auf die Versorgung beteiligter Künstler und Referenten, was gemäß den Kulturförderrichtlinien des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) zulässig ist.
Hinsichtlich der Veranstaltung Transorient Experiment in Essen wurde die Differenz zwischen geplanten und ausgewiesenen Einnahmen erläutert. Der Finanzierungsplan sah eine Eigenbeteiligung von unter anderem 200 Euro durch Eintrittsgelder oder Spenden vor; im Verwendungsnachweis wurden 180 Euro dokumentiert. Auf der Website des RVR wurden keine spezifischen Eintrittspreise angegeben. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter handelte es sich bei den eingenommenen Beträgen nicht um feste Eintrittsgelder, sondern um Spenden. Die Teilnehmerzahl wurde vom Fördernehmer mit etwa 50 bis 60 Personen angegeben.
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.2Veranstaltungszeit und -ort der geförderten Projekte von Interkultur Ruhr und der regionalen Kulturförderung RuhrZur Vorlage · 15/0287 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage mit der Nummer 15/0287 die Verwaltung um detaillierte Informationen zu den Veranstaltungszeiten und -orten geförderter Projekte gebeten. Die Anfrage, die dem Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft vorliegt, bezieht sich auf Projekte der Organisation „Interkultur Ruhr“ sowie der „Regionalen Kulturförderung Ruhr“.
Die Fraktion fordert eine Aufstellung, aus der das Datum, die Uhrzeit sowie die Anschrift der Veranstaltungsorte für die genannten Förderprojekte hervorgehen soll. Als Hintergrund der Anfrage wird angeführt, dass auf der Webseite von Interkultur Ruhr zum Stand des 19. Mai 2026 keine Informationen zu den laufenden Projekten im Kalender ersichtlich seien. Die Anfrage umfasst eine Liste zahlreicher Einzelprojekte und Vereine aus beiden Förderbereichen, für die nun die entsprechenden Eckdaten angefordert werden.
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.2.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Veranstaltungszeit und -ort der geförderten Projekte von Interkultur Ruhr und der regionalen Kulturförderung RuhrZur Vorlage · 15/0287-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Veranstaltungszeitpunkt und den Veranstaltungsorten geförderter Projekte im Regionalverband Ruhr reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Aktualität des Online-Kalenders von Interkultur Ruhr, in dem zum Zeitpunkt der Anfrage keine Projekte gelistet waren.
Bezüglich der Projekte von Interkultur Ruhr teilte die Verwaltung mit, dass die Bewilligungen für die Projekte 1 bis 14 am 29. April 2026 versandt wurden. Die Eintragung in den Online-Kalender erfolgt, sobald die Fördernehmenden ihre Zeitpläne überarbeitet haben und die Daten an Interkultur Ruhr melden. Informationen zu den Projekten seien bereits abrufbar. Für die regionale Kulturförderung umfasst die Vorlage eine Aufzählung von 16 weiteren Projekten.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.3Investitionen in die Sportstättenlandschaft des Ruhrgebiets im Zusammenhang mit den möglichen Olympischen Spielen an Rhein und RuhrZur Vorlage · 15/0311 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Sportinfrastruktur im Zusammenhang mit der möglichen Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele an Rhein und Ruhr gestellt. Grundlage der Anfrage ist die Ankündigung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, zusätzliche Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die Ertüchtigung der Sportinfrastruktur bereitzustellen.
Mit der Vorlage 15/0311 bittet die Fraktion um Informationen darüber, welche zusätzlichen Mittel zweckgebunden in die Städte des Ruhrgebiets fließen werden. Zudem wird gefragt, wie das Land NRW die Umsetzung dieser Investitionen angesichts der Haushaltslagen und personellen Ressourcen der Kommunen sicherstellen will.
Ein weiterer Teil der Anfrage bezieht sich auf die Kriterien für die Olympiabewerbung, wonach Trainingsstätten in der Regel nicht mehr als 30 Minuten Fahrtzeit vom geplanten Olympischen Dorf in Köln entfernt sein sollten. Die Fraktion möchte wissen, welche Sportstätten im Ruhrgebiet für die Spiele vorgesehen sind und für welche Sportarten diese genutzt werden sollen. Darüber hinaus wird nach dem Stand der Ermittlung von Investitionsbedarfen sowie nach der Eignung der geplanten Stätten für die Anforderungen der Bewerbung gefragt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.3.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Investitionen in die Sportstättenlandschaft des Ruhrgebiets im Zusammenhang mit den möglichen Olympischen Spielen an Rhein und RuhrZur Vorlage · 15/0311-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der Partei DIE LINKE erläutert den Stand der Investitionen in die Sportstättenlandschaft des Ruhrgebiets im Kontext einer möglichen Bewerbung für die Olympischen Spiele an Rhein und Ruhr. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen hat die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die Erschließung der Sportinfrastruktur angekündigt.
Von diesen Mitteln sind 600 Millionen Euro auf drei Bereiche – Sportvereine, Schwimmbäder und kommunale Sportstätten – verteilt. Während das Programm „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ für den Bereich der Sportvereine mit einem Volumen von 200 Millionen Euro bereits umgesetzt wird, befinden sich die Förderprogramme für Schwimmbäder und kommunale Sportstätten noch in der Erarbeitung durch die Staatskanzlei NRW. Eine Veröffentlichung dieser Programme wird für das dritte Quartal 2026 erwartet.
Hinsichtlich der finanziellen Belastung der Kommunen setzt das Land auf hohe Förderquoten und schlanke Verfahren, wobei kommunale Eigenanteile weiterhin erforderlich bleiben. Eine konkrete Planung für Trainingsstätten im Ruhrgebiet ist im aktuellen Bewerbungskonzept derzeit nicht enthalten. Erst nach der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im September 2026 ist mit weiteren Konkretisierungen zu rechnen. Da die finale Auswahl der Stätten noch aussteht, kann der spezifische Investitionsbedarf für das olympische Konzept aktuell nicht beziffert werden.
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.4Anfrage Die Grünen Demokratiebildung und ErinnerungskulturZur Vorlage · 15/0334 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr die Anfrage 15/0334 zum Thema Demokratiebildung und Erinnerungskultur eingereicht. Im Fokus der parlamentarischen Anfrage stehen Fragen zu bestehenden interkommunalen Projekten im Ruhrgebiet sowie deren inhaltliche Ausrichtung, etwa hinsichtlich der Kolonialzeit oder weiterer Verbrechen deutscher Staaten.
Die Fraktion erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Projektförderung und fragt, welche Vorhaben durch die verringerte finanzielle Unterstützung der Bundesregierung gefährdet sind. Zudem wird die Rolle des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sowie seiner Gesellschaften bei der Unterstützung solcher Projekte thematisiert. Es wird gefragt, inwieweit der RVR zur Stärkung der Demokratiebildung beitragen kann und ob ein Gesamtkonzept zur langfristigen Sicherung der Erinnerungsarbeit existiert, insbesondere im Hinblick auf das Schwinden von Zeitzeugenschaften.
Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Unterstützung von Bildungseinrichtungen im Ruhrgebiet sowie die Durchführung eines Ruhrgebietskongresses zur Vernetzung von Akteuren angefragt. Die Anfrage wird im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft beraten.
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.5Umsetzung der Regionalen Kulturstrategie Ruhr hier: Bereich InterkulturZur Vorlage · 15/0345 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Umsetzung der Regionalen Kulturstrategie Ruhr eingereicht, die sich auf den Bereich Interkultur bezieht. Grundlage der Anfrage ist die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und dem Regionalverband, nach welcher für das Modellprojekt Interkultur jährlich Mittel in Höhe von 930.000 Euro bereitgestellt werden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie diese Mittel auf die einzelnen Programmbestandteile innerhalb des Bereichs Interkultur verteilt werden. Des Weiteren wird nach dem Umfang eines Austauschs mit den Kulturbeigeordneten der Kommunen gefragt. Dabei sollen Fragen zur Fortführung oder Verstetigung von Projekten thematisiert werden, welche im Rahmen der Startförderung eine Förderung erhalten haben, sowie die Kriterien für die Übertragbarkeit einzelner Projektideen auf andere Kommunen im Ruhrgebiet.
Zudem wird nach Möglichkeiten zur Steigerung der Sichtbarkeit interkultureller Projekte gesucht. Die Anfrage regt an zu prüfen, wie Projekte über das Festivalformat hinaus sichtbarer gemacht werden können. Als mögliche Kooperationspartner innerhalb des Verbandes werden dabei die IGA 2027, die Umsetzung der Extraschicht durch die Regionaltourismusgesellschaft (RTG) sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Urbanen Künsten Ruhr angeführt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 1Ehrenpreis Literaturpreis Ruhrnicht öffentlich
- 2Genehmigung der Juryvorauswahl für den Förderfonds Interkultur Ruhrnicht öffentlich
- 3Anträgenicht öffentlich
- 4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich