Förderrichtlinien Regionale Kulturförderung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft berät über die Überarbeitung der Förderrichtlinien für die regionale Kulturförtermdung. Die Neufassung der Richtlinien wurde in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Rechtsreferat erstellt.
Die Änderungen beinhalten eine explizite Gewichtung der Auswahlkriterien: 35 Prozent entfallen auf die inhaltliche Qualität, 30 Prozent auf die Impulswirkung, 20 Prozent auf die Kooperation und 15 Prozent auf die Durchführbarkeit. Zur Förderung einer breiteren Verteilung der Fördermittel und zur Vermeidung von dauerhaften Förderverpflichtungen wird eine Regelung zur Förderpause eingeführt. Demnach können Projekte maximal dreimal in Folge gefördert werden, wonach eine mindestens einjährige Pause erforderlich ist. Die Richtlinien sind zudem bis zum 31. Dezember 2026 befristet, um jährliche Überprüfungen und Anpassungen zu ermöglichen.
Der erforderliche Eigenanteil kann künftig entweder in bar oder durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden, wobei die Verwaltung die entsprechenden Richtlinien der Landesregierung Nordrhein-Westfalen anwendet. Die Vorlage ist haushaltsneutral und erfordert keine zusätzliche Mittelbereitstellung. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151905100333
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260519123832-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260605123012-0
Beratungsfolge
- 11.06.2026kein Ergebnis hinterlegt