Förderrichtlinien Regionale Kulturförderung
15/0284 · Beschlussvorlage · 19.05.2026 · Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20260519123832-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20260605123012-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft befasst sich mit der Vorlage 15/0284 zur Überarbeitung der Förderrichtlinien für die regionale Kulturförderung. Die Neufassung der Richtlinien wurde in Zusammenarbeit mit dem Referat 13 (Recht) erstellt.
Die Änderungen umfassen die Einführung gewichteter Auswahlkriterien. Dabei entfallen 35 Prozent auf die inhaltliche Qualität, 30 Prozent auf die Impulswirkung, 20 Prozent auf die Kooperation und 15 Prozent auf die Durchführbarkeit. Um eine breitere Streuung der Fördermittel zu erreichen und eine dauerhafte Verpflichtung zur Förderung einzelner Projekte zu vermeiden, wird eine Förderpause-Regelung eingeführt. Ein Projekt kann maximal dreimal in Folge gefördert werden, wonach eine mindestens einjährige Pause erforderlich ist.
Die neuen Richtlinien sind bis zum 31. Dezember 2026 befristet, um eine jährliche Überprüfung und mögliche Anpassungen zu ermöglichen. Hinsichtlich des erforderlichen Eigenanteils wird festgelegt, dass dieser entweder in bar oder durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden kann. Die Neuregelung erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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