Genehmigung der Erhöhung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Erhöhung der Förderhöchstsumme für das Projekt „Interkultur Ruhr“ auf 15.000 Euro beschließen. Die Vorlage basiert auf den Beschlüssen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die im Rahmen der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026 agiert.
Der Förderfonds „Interkultur Ruhr“, ein Gemeinschaftsprojekt des Regionalverbandes Ruhr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, wird seit 2015 ohne eine festgelegte Förderhöchstsumme betrieben. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, diese Grenze einzuführen, um den Fördernehmenden eine verlässliche Orientierung zu bieten.
Grundlage der Anpassung sind zudem die seit dem 1. Januar 2026 geltenden Kulturförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, welche die Einhaltung von Honoraruntergrenzen im Kulturbereich vorschreiben. Diese Regelungen beeinflussen die verfügbaren Mittel für die Umsetzung einzelner Projekte. Die Erhöhung der Förderhöchstsumme soll dazu beitragen, die Professionalisierung der Projektförderung im Sinne der Regionalen Kulturstrategie zu unterstützen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral und erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260518142447-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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