Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
15/0317 · Beschlussvorlage · 27.05.2026 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20260527142026-0
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Der Rechnungsprüfungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Stellungnahme des Ausschusses gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH, welcher die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 dokumentiert.
Gegenstand der parlamentarischen Beratung ist neben der Feststellung des Abschlusses auch die Behandlung des Jahresergebnisses für das betreffende Jahr. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist zudem der Antrag auf Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss vor, bevor die endgültige Beschlussfassung in der Verbandsversammlung erfolgt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Mittel veranschlagt werden müssen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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