Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0319 seine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Vorlage gebracht. Gegenstand der Unterlagen ist die Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2024. Die Vorlage dient der Feststellung des Gesamtabschlusses, der Behandlung des Gesamtjahresergebnisses sowie der Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 und des Regionaldirektors für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW.
Die Beratung der Vorlage ist im Verbandsausschuss für den 29. Juni 2026 vorgesehen, wobei das Gremium vorberatend tätig wird. Die abschließende Entscheidung soll in der Verbandsversammlung am 10. Juli 2026 erfolgen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 152705100368
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260527143141-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2026kein Ergebnis hinterlegt