Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0476 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens der Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2027. Grundlage der Festsetzung der Verbandsumlage ist das Umlagegenehmigungsgesetz. Der Haushaltsplanentwurf 2027 sieht einen unveränderten Hebesatz von 0,68 % vor, wobei ein Jahresfehlbedarf durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden soll.
Die Stellungnahmen der beteiligten Mitgliedskörperschaften enthalten verschiedene Anmerkungen zur Haushaltsplanung. Der Kreis Unna verweist auf die finanzielle Lage seiner Kommunen und hinterfragt die geplante Erhöhung der Planstellen sowie die Entwicklung der Personalaufwendungen. Zudem wird eine stärkere Priorisierung freiwilliger Projekte sowie eine Zurückhaltung bei neuen Investitionen angeregt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr begrüßt den gleichbleibenden Umlagesatz, weist jedoch auf die Zinsfolgen hoher Investitionstätigkeit hin und fordert eine kritische Prüfung der Aufwendungen.
Die Stadt Bottrop zeigt keine Einwände gegen den unveränderten Satz, betont jedoch die Notwendigkeit, die Aufwandsentwicklung an der Leistungsfähigkeit der Mitgliedkommunen auszurichten. Der Ennepe-Ruhr-Kreis weist auf die schwierige Haushaltslage seiner kreisangehörigen Städte hin und fordert eine Begrenzung des Umlageaufkommens auf dem Niveau von 2026. Der Kreis regt eine Überprüfung des Aufgabenbestands, die Reduzierung freiwilliger Leistungen sowie die Vermeidung zusätzlicher Personal- und Sachaufwendungen an, um eine Angleichung der Konsolidierungsmaßnahmen an die Situation der Mitgliedskörperschaften zu erreichen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 152808100566
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260908113509-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260910131533-0
Beratungsfolge
- 28.09.2026anstehend