Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- 2.1Berichterstattung über mögliche Veränderungen bei der Vergabe von GRW-Mitteln
- 2.2Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2027Zur Vorlage · 15/0477 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0477 wird die Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2027 für den Regionalverband Ruhr beantragt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde durch den Kämmerer erstellt und dem Regionaldirektor zur Bestätigung vorgelegt. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung wird der bestätigte Entwurf anschließend der Verbandsversammlung zugeleitet.
Der Haushaltsplan 2027 soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 in digitaler Form vorgestellt werden. Die Vorlage umfasst neben dem Haushaltsplan auch den Entwurf eines Haushaltskonsolidierungsplans für das Jahr 2027. Zudem ist ein Vergleich zwischen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029 des Haushaltsplans 2025/2026 und dem neuen Planentwurf für den Zeitraum 2027 bis 2030 beigefügt. Für die detaillierte Einsicht stehen interaktive Möglichkeiten der Haushaltsplanung über das System IKVS zur Verfügung.
Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung vorgesehen, während die Verbandsversammlung über den Entwurf beschließen soll. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Vorlage entstehen und keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 2.3Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2027Zur Vorlage · 15/0476 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0476 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens der Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2027. Grundlage der Festsetzung der Verbandsumlage ist das Umlagegenehmigungsgesetz. Der Haushaltsplanentwurf 2027 sieht einen unveränderten Hebesatz von 0,68 % vor, wobei ein Jahresfehlbedarf durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden soll.
Die Stellungnahmen der beteiligten Mitgliedskörperschaften enthalten verschiedene Anmerkungen zur Haushaltsplanung. Der Kreis Unna verweist auf die finanzielle Lage seiner Kommunen und hinterfragt die geplante Erhöhung der Planstellen sowie die Entwicklung der Personalaufwendungen. Zudem wird eine stärkere Priorisierung freiwilliger Projekte sowie eine Zurückhaltung bei neuen Investitionen angeregt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr begrüßt den gleichbleibenden Umlagesatz, weist jedoch auf die Zinsfolgen hoher Investitionstätigkeit hin und fordert eine kritische Prüfung der Aufwendungen.
Die Stadt Bottrop zeigt keine Einwände gegen den unveränderten Satz, betont jedoch die Notwendigkeit, die Aufwandsentwicklung an der Leistungsfähigkeit der Mitgliedkommunen auszurichten. Der Ennepe-Ruhr-Kreis weist auf die schwierige Haushaltslage seiner kreisangehörigen Städte hin und fordert eine Begrenzung des Umlageaufkommens auf dem Niveau von 2026. Der Kreis regt eine Überprüfung des Aufgabenbestands, die Reduzierung freiwilliger Leistungen sowie die Vermeidung zusätzlicher Personal- und Sachaufwendungen an, um eine Angleichung der Konsolidierungsmaßnahmen an die Situation der Mitgliedskörperschaften zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 4.1Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Waldbereichs mit den Freiraumfunktionen Regionaler Grünzug (RG) und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt DortmundZur Vorlage · 15/0435 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0435 sieht die Aufstellung der 5. Änderung des Regionalplans Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist ein etwa 1,9 Hektar großes Gebiet in der Stadt Dortmund, das derzeit als Waldbereich mit den Funktionen eines Regionalen Grünzugs sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen ist. Die geplante Änderung sieht vor, dieses Areal in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwidmen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Antrag gestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zu schaffen. Hintergrund ist ein prognostiziertes Wachstum der Schülerzahlen im Stadtgebiet, das laut Rat der Stadt Dortmund zusätzliche Kapazitäten im Bereich der weiterführenden Schulen erforderlich macht.
Die Regionalplanungsbehörde hat die Öffentlichkeit und die betroffenen öffentlichen Stellen bereits über die geplante Änderung informiert. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung für einen Monat öffentlich ausgelegt und über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Die betroffenen Behörden werden gesondert zur Stellungnahme aufgefordert.
Eine durchgeführte Umweltprüfung ergab, dass die Änderung raumordnerisch verträglich ist und den Zielen der Raumordnung entspricht. Im Rahmen eines Klimachecks wurden keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima festgestellt, da die konkreten Auswirkungen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung entstehen würden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20260806092534-3|20260806092531-0|20260807105435-0|20260806092532-1|20260806092534-2
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 5Fraktionsanträge
- 6Anfragen und Mitteilungen
- 6.1Anfragen
- 6.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 7Vorlagen aus dem Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 7.1Europäische Jugendhauptstadt / European Youth CapitalZur Vorlage · 15/0466 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0466 befasst sich mit der Bewerbung des Ruhrgebietes als Europäische Jugendhauptstadt (European Youth Capital, EYC) für das Jahr 2031. Die Verbandsversammlung soll die Sachdarstellung zur Bewerbung sowie die damit verbundenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über die konkrete Vorbereitung der Bewerbung, deren Einreichung im Februar 2028, sowie über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Der Prozess sieht eine mehrjährige Planung vor, die in drei Phasen unterteilt ist. Die erste Phase umfasst den Aufbau eines Netzwerks aus Stiftungen, Jugendorganisationen und kommunalen Akteuren sowie die partizipative Erarbeitung der Bewerbung bis 2028. Die zweite Phase beinhaltet die Weiterentwicklung der Bewerbung im Falle einer Nominierung für die Endrunde bis zur Bekanntgabe der Titelstadt im Oktober 2028. Die dritte Phase umfasst das eigentliche Programmjahr 2031 sowie ein anschließendes Evaluationsjahr.
Die Verwaltung plant, durch die Bewerbung die Jugendbeteiligung im Regionalverband Ruhr zu stärken und die regionale Identität zu fördern. Für den Haushalt 2027 sind bereits eine Planstelle im Bereich Jugendbeteiligung sowie Sachkosten in Höhe von 15.000 Euro angemeldet. Der Kostenplan weist für die kommenden Jahre steigende Personal- und Sachaufwendungen aus, wobei die Summe der Eigenanteile ab 2030 voraussichtlich 500.000 Euro pro Jahr betragen wird. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist laut Verwaltung aktuell nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20260824153056-0|20260824153104-0|20260824153110-0
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 8.1Emscher Landschaftspark (ELP) / Route Industriekultur (RIK) - RVR Vertrag mit dem Land NRWZur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung der Trägerschaft für den Emscher Landschaftspark (ELP) und die Route Industriekultur (RIK) über das Jahr 2026 hinaus. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0390 wird die Verwaltung beauftragt, den RVR-Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen endabzustimmen und zu unterzeichnen. Ziel ist eine Verlängerung der Zusammenarbeit um eine weitere Dekade, um die bestehenden Strukturen der grünen Infrastruktur und die Qualität der Standorte zu sichern.
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem RVR, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Standortbetreibern. Während der RVR für die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Einbindung in übergeordnete Strategien zuständig ist, übernimmt der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün die operativen Aufgaben, wie das regionale Grünpflegemanagement und die Erstellung von Pflegevereinbarungen.
Die Finanzierung der 15 exponierten Standorte basiert auf einer Kostenverteilung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil der Standorte beläuft sich auf insgesamt 2.500.000 Euro. Davon entfallen auf die acht durch RVR Ruhr Grün getragenen Standorte jährlich 1.180.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, im Anschluss an den Hauptvertrag zeitnah die Einzelverträge mit den jeweiligen Standortbetreibern auszuhandeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 8.2Aufnahme des CreativQuartiers Fürst Leopold (Dorsten) als 28. Ankerpunkt der Route IndustriekulturZur Vorlage · 15/0449 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0449 sieht die Aufnahme des CreativQuartiers Fürst Leopold in Dorsten als 28. Ankerpunkt der Route Industriekultur vor. Auf Grundlage einer Empfehlung des Expertengremiums soll die Verbandsversammlung den Standort offiziell anerkennen. Die Verwaltung erhält im Zuge dessen den Auftrag, die notwendigen infrastrukturellen und medialen Anpassungen im System der Route Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag wurde von der Stadt Dorsten gestellt. Ein Expertengremium hat den Standort nach einer Besichtigung im Juni 2026 bewertet und die Aufnahme einstimmig empfohlen. Als wesentliche Merkmale des Standorts werden die historische Bedeutung der ehemaligen Zeche Fürst Leopold sowie die Transformation des Geländes durch die Ansiedlung von Unternehmen, Kulturinstitutionen und Gastronomie angeführt. Das Areal umfasst denkmalgeschützte Gebäude wie die Maschinenhalle und die Lohnhalle. Die wirtschaftliche Nutzung wird durch ein privates Unternehmen getragen, was die Vorlage als Beispiel für eine Public-Private-Partnership beschreibt.
Für die touristische Erschließung sind die Entwicklung einer App sowie die Aufstellung einer interaktiven Stele durch die Ruhr Tourismus GmbH vorgesehen. Zudem ist die Einrichtung einer Quartiersmanagement-Stelle durch den Hotelbetreiber geplant. Die Anbindung an das Radwegenetz RadrevierRuhr wird als bereits gegeben betrachtet. Die mit der Integration verbundenen Kosten für Beschilderung und Signalobjekte sind in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2027 berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20260819082238-0|20260819082253-0|20260819082301-0
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 9Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 9.1Sachstand Förderprojekte "Urban.Trails" und "The Green Between" - Fördermittelakquise EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 "Erlebnis NRW"Zur Vorlage · 15/0305 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0305 informiert über den aktuellen Sachstand der Förderprojekte „Urban Trails – Streifzüge durch das Ruhrgebiet“ und „The Green Between“. Beide Projekte wurden im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter dem Aufruf „Erlebnis.NRW“ erfolgreich bewilligt.
Das Projekt „Urban Trails“ zielt auf die Entwicklung von bis zu 15 nachhaltigen Wanderwegen im Ruhrgebiet ab, die touristische Attraktionen, Grünräume und Gastronomie miteinander vernetzen. Das Projektkonsortium besteht aus dem Regionalverband Ruhr, der Ruhr Tourismus GmbH und dem Sauerländischen Gebirgsverein. Von den akquirierten Fördermitteln in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro entfallen 772.200 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Die Umsetzung umfasst die Entwicklung von Routen in Städten wie Dortmund, Hagen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie in der zweiten Runde in Bochum, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Recklinghausen und Herten. Aktuell werden weitere Streckenvorschläge für Bottrop, Bergkamen, Kamp-Lintfort und Witten geprüft.
Das Projekt „The Green Between“ wird in Kooperation mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis durchgeführt und umfasst ein Fördervolumen von rund 700.000 Euro. Ziel ist die Schaffung eines Höfe-Wanderwegs zur Vernetzung von Erlebnisorten. Der Regionalverband Ruhr verantwortet hierbei die Erstellung des Wanderkonzeptes sowie des Informationssystems. Die Laufzeit des Projekts ist auf den Zeitraum von 2026 bis 2012 festgesetzt. Beide Vorhaben sind Teil der Strategie zur Entwicklung einer urbanen Wanderregion im Ruhrgebiet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.1Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.2Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.3Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0426 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0426 befasst sich mit dem Jahresabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die Aufgaben der Gesellschaft im Berichtsjahr entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und der öffentlichen Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 21.358,3 T€ ab, wobei im Vorjahr ein Ergebnis von 25.706,9 T€ verzeichnet wurde. Von diesem Überschuss sollen 12.801,1 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Regionalverband Ruhr (RVR) ausgeschüttet werden.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 302 Mitarbeiter. Es sind keine Zuschüsse für die Gesellschaft vorgesehen und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.4Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0429 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0429 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 487.000 Euro ab, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 885.000 Euro darstellt. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschaft erhielt im Berichtsjahr Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Zudem wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 200.000 Euro betrug.
Die Prüfung ergab keine Hinweise gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Bericht weist darauf hin, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit im Vorjahr durch ein Überbrückungsdarlehen von 400.000 Euro aufrechterhalten wurde. Ein zweiter Teilbetrag in gleicher Höhe wurde 2025 planmäßig von der Sozialstiftung Xanten ausgezahlt. Aufgrund der strukturell defizitären Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft auf jährliche Finanzierungsmittel in einer Größenordnung von etwa 1,2 Millionen Euro angewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.5Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.6Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH -Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.7Angelegenheiten der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0441 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0441 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Vorlage wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 485,3 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 298,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die im Jahr 2025 ausgezahlten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt 300,0 T€, wovon 159,0 T€ auf den Anteil des Regionalverbands Ruhr entfallen, wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft drei Mitarbeiter. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.8Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0442 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0442 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet die Vorlage für die weiteren Beratungsstufen im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.081,8 T€ ab, der aus der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Badbereich einen Rückgang der Besucherzahlen von 323.142 auf 295.055 Personen sowie einen Rückgang der Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern von 4.139 T€ auf 3.840 T€. Als Ursache für die Umsatzrückgänge werden Baumaßnahmen angeführt.
Gleichzeitig stiegen die Sachaufwendungen aufgrund höherer Energie- und Betriebsführungsentgelte sowie die Personalaufwendungen infolge von Tarifanpassungen und Personalübernahmen. Der Jahresfehlbetrag liegt mit 3.082 T€ unter dem Vorjahresergebnis, jedoch über dem geplanten Wert von 1.982 T€. Für Investitionen flossen Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 1.016 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 65 Mitarbeitende. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0444 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0444 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfer wiesen jedoch darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die Gesellschaft die anfallenden Ausgaben nicht vollständig aus eigenen Einnahmen decken kann.
Das Geschäftsjahr 2025 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 6.778.500 Euro ab, was durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde. Im Berichtsjahr wurden die regulären Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.127.500 Euro fristgerecht ausgezahlt. Zusätzlich wurden Sondermittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt, unter anderem für die Sanierung des Dachs im Palmengarten sowie zur Sicherung der Liquidität im Revierpark Vonderort. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 298 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren Nachveranschlagungen oder haushaltsrelevanten Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.10Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Nebenabrede 2027 - 2029Zur Vorlage · 15/0448 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0448 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Aktualisierung der Nebenabrede für die Umweltzentrum Westfalen GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich.
Nach Abstimmung zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern ist vorgesehen, die Höhe des Betriebskostenzuschusses unverändert zu lassen. Der jährliche Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro, wovon der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) jeweils 300.000 Euro beträgt. Im Gegensatz zum Jahr 2026 wird für die Jahre 2027 bis 2029 kein investiver Zuschuss gewährt. Hintergrund ist, dass der Kreis Unna die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für die Ökologiestation sukzessive in seinen eigenen Aufgabenbereich übernimmt, was die Gesellschaft entlastet.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr werden als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Eine Evaluierung der Zuschusshöhe ist für das Jahr 2029 geplant. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurde über das Vorhaben vorab informiert. Der Entwurf der Nebenabrede liegt der Vorlage als Anlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.11Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0450 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0450 befasst sich mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor, die am 9. Oktober 2026 stattfindet. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 87,6 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 3,7 T€ erzielt wurde. Als Ursache für das Ergebnis werden erhöhte Kosten für die Begutachtung von Gleisanlagen sowie für die Instandsetzung der Infrastruktur und des Gleisumfeldes angeführt. Ein Bericht der Wirtschaftsprüfer bestätigt den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, weist jedoch darauf hin, dass der Lagebericht nicht fristgerecht gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben aufgestellt wurde.
Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß dem Gesellschaftsvertrag erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung wurde erreicht. Es wurden im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage stellt fest, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.12Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung des Zuschusses im Jahr 2026, Verstetigung der Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2027 ff sowie Anpassung der Nebenabrede 2027-2029Zur Vorlage · 15/0468 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0468 sieht eine Erhöhung der Zuschüsse für die Kultur Ruhr GmbH vor. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Erhöhung der Zuwendung um jährlich 95.000 Euro beantragt. Dies soll sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2026 als auch als verstetigte Maßnahme ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Parallel dazu ist eine Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Als Gründe für den Antrag werden gestiegene Kosten in verschiedenen Bereichen angeführt. Dazu zählen die Entwicklung der Personalkosten, Preissteigerungen bei der Veranstaltungstechnik und Logistik sowie erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Zudem wird auf erschwerte Bedingungen bei der Akquise von Drittmitteln verwiesen. Die Gesellschaft ist unter anderem Trägerin der RuhrTriennale und umfasst künstlerische Einheiten wie den ChorWerk Ruhr, die Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Zustimmung zur Mittelbereitstellung steht unter Vorbehalt: Eine Erhöhung für die Jahre ab 2026 erfolgt nur, wenn der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seinen Zuschussanteil entsprechend erhöht. Zudem unterliegen die Mittel ab 2027 der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Verwaltung ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der angepassten Nebenabrede vorzunehmen. Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget, wobei durch die neue Kulturstrategie im Gesamtergebnis ein Minderbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0468 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0468 sieht eine Erhöhung der Zuschüsse für die Kultur Ruhr GmbH vor. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Erhöhung der Zuwendung um jährlich 95.000 Euro beantragt. Dies soll sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2026 als auch als verstetigte Maßnahme ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Parallel dazu ist eine Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Als Gründe für den Antrag werden gestiegene Kosten in verschiedenen Bereichen angeführt. Dazu zählen die Entwicklung der Personalkosten, Preissteigerungen bei der Veranstaltungstechnik und Logistik sowie erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Zudem wird auf erschwerte Bedingungen bei der Akquise von Drittmitteln verwiesen. Die Gesellschaft ist unter anderem Trägerin der RuhrTriennale und umfasst künstlerische Einheiten wie den ChorWerk Ruhr, die Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Zustimmung zur Mittelbereitstellung steht unter Vorbehalt: Eine Erhöhung für die Jahre ab 2026 erfolgt nur, wenn der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seinen Zuschussanteil entsprechend erhöht. Zudem unterliegen die Mittel ab 2027 der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Verwaltung ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der angepassten Nebenabrede vorzunehmen. Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget, wobei durch die neue Kulturstrategie im Gesamtergebnis ein Minderbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.13Angelegenheiten der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0474 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0474 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung bereitet hierzu die Entscheidung vor, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 erfolgen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschulssen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt den Jahresabschluss und den Lagebericht uneingeschränkt. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt.
Im Geschäftsjahr 2025 beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 624,2 T€, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 558,8 T€ darstellt. Diese Erlöse setzten sich aus Ticketverkäufen in Höhe von 573,3 T€, Pachteinnahmen von 21,0 T€ sowie Einnahmen aus Veranstaltungen in Höhe von 29,9 T€ zusammen. Die Gesellschaft verzeichnete einen Jahresüberschuss von 58,6 T€. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeitende auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, und es sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.14Weitere erforderliche überplanmäßige Mittelbereitstellungen in der Kostenstelle "Beteiligungssteuerung"Zur Vorlage · 15/0486 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0486 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht die Bereitstellung einer Liquiditätshilfe für die Freizeitzentrum Xanten GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist mit einem Anteil von 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Die Verwaltung beantragt, der Verbandsversammlung die Gewährung einer Liquiditätshilfe von maximal 225.000 € zu ermöglichen, wobei dieser Beschluss unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch den Kreis Wesel und die Stadt Xanten steht.
Grund für den Antrag ist ein gemeldeter erhöhter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft. Eine Prognose zum Jahresende 2026 deutet auf einen voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von 1,556 Millionen € hin, was eine Verschlechterung gegenüber der Planung darstellt. Als Ursachen werden Mindererlöse in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen und Naturbad angeführt. Insbesondere im Gastronomiebereich liegen die Erlöse unter den Planansätzen, während im Naturbad die Einnahmen durch biologische Beeinträchtigungen des Wassers sowie durch verändertes Besucherverhalten beeinflusst wurden. Die Gesellschaft meldet zudem einen prognostizierten Liquiditätsbestand von minus 417.000 € zum Jahresende, was den Kontokorrentrahmen überschreiten würde.
Die Vorlage sieht zudem eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget des RVR für das Jahr 2026 in Höhe von 525.000 € vor, um die Kostenstelle Controlling und Beteiligungssteuerung zu bedienen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanzielle Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften im Jahr 2026 durch Kostensteigerungen und Nachfragerückgänge herausfordernd ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.15Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Konzernabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0427 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0427 befasst sich mit dem Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Abschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die übertragenen Aufgaben im Berichtsjahr erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erreicht.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 15.032,9 T€ ab, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 26.114,3 T€ darstellt. Von diesem Überschuss sollen 6.511,8 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Es sind keine Zuschüsse vorgesehen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 959 Mitarbeitende.
Der Konzernabschluss wurde bereits am 26. Juni 2026 im Aufsichtsrat der AGR mbH behandelt. Eine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.16Projekt- und Finanzberichtswesen zum 31.05.2026Zur Vorlage · 15/0470 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0470 zum Projekt- und Finanzberichtswesen mit Stand zum 31. Mai 2026 legt die Prognosen für die Ergebnis- und Teilfinanzrechnung des laufenden Haushaltsjahres dar. Auf Basis der Haushaltszahlen wird für das Jahr 2026 eine Ergebnisverbesserung von etwa 1,82 Millionen Euro erwartet. Diese Prognose resultiert aus Mehreinnahmen in Höhe von rund 5,59 Millionen Euro und Mehraufwendungen von etwa 3,78 Millionen Euro. Ein wesentlicher Faktor für den Gesamthaushalt ist ein prognostizierter Minderbedarf bei den Personalkosten in Höhe von 1,49 Millionen Euro, der auf verspätete Stellenbesetzungen, Elternzeit sowie Langzeiterkrankungen zurückzuführen ist.
Die Entwicklung innerhalb der Strategiefelder zeigt unterschiedliche Tendenzen. Während in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Arbeit und Soziales, Kultur, Leben und Wohnen, Mobilität sowie Energie und Abfall Minderbedarfe erwartet werden, verzeichnen die Bereiche Tourismus, Wirtschaft sowie Umwelt und Grüne Infrastruktur einen Mehrbedarf. Im Bereich Querschnitt führt die Verbandsumlage sowie geringere Zinsaufwendungen zu einem deutlichen Minderbedarf.
Im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung um rund 1,29 Millionen Euro prognostiziert. Diese ergibt sich priman aus einem geringeren Investitionskostenzuschuss an RVR Ruhr Grün sowie Verzögerungen bei verschiedenen Baumaßnahmen, etwa beim Projekt Allee des Wandels Hoheward-Westerholt oder dem Hoesch-Hafenbahn-Radweg. Demgegenüber stehen Mehrbedarfe bei Bauprojekten wie der Brücke Prosperstraße in Bottrop sowie erhöhte Investitionszuschüsse für Freizeitgesellschaften.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.17Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2026 bis 30.06.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0473 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0473 informiert über die im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Kämmerer hat die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den internen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepten des Regionalverbands Ruhr (RVR) genehmigt.
Nach den geltenden Regelungen des Doppelhaushalts 2020/2021 liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen durch die zuständige Finanzverwaltung.
Die Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Vorgänge keine weiteren Nachveranschlagungen oder Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was eine Haushaltsneutralität zur Folge hat. Zudem ergeben sich aus den Maßnahmen keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.1Förderantragstellung durch die Verwaltung für den Neubau des RVR-Besucherzentrums Hoheward in HertenZur Vorlage · 15/0411 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll im Jahr 2026 einen Förderantrag für den Neubau des Besucherzentrums Hoheward in Herten erarbeiten und einreichen. Ziel des Vorhabens ist es, die touristische Infrastruktur des Landschaftsparks Hoheward durch einen Standortwechsel zu optimieren. Der aktuelle Standort in der Licht- und Lohnhalle der Zeche Ewald ist nach Angaben der Verwaltung aufgrund der räumlichen Situation, der mangelnden Sichtbarkeit von den öffentlichen Parkplätzen sowie fehlender langfristiger Mietgarantien für eine strategische Weiterentwicklung ungeeignet.
Der geplante Neubau soll auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Haldenaufgang und zum Doncaster Platz entstehen, für das bereits eine Einigung mit der Stadt Herten zum Flächenerwerb erzielt wurde. Das Projekt ist in modularer Bauweise geplant. Die erste Ausbaustufe, für die Kosten zwischen 4,5 und 5,0 Millionen Euro veranschlagt werden, soll einen Empfangsbereich, moderne Informationstechnik, Büroflächen sowie Sanitäranlagen umfassen. Eine zweite Ausbaustufe könnte den Ausbau um einen Ausstellungsbereich vorsehen.
Als Finanzierungsquelle wird das Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GWP) angestrebt. Das Vorhaben soll die regionale Wertschöpfung steigern und die touristische Erlebarkeit der Haldenlandschaft verbessern. Ergänzend zum Gebäude ist die Schaffung eines Rastplatzes für Radfahrer und Fußgänger im Außenbereich vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.2Fortführung des Kooperationsvertrages Besucherzentrum Hoheward mit den Städten Herten und RecklinghausenZur Vorlage · 15/0412 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung des Kooperationsvertrages zum gemeinsamen Betrieb des Besucherzentrums Hoheward mit den Städten Herten und Recklinghausen. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Kooperation ab dem 1. Januar 2027 für die Dauer von drei Jahren bis zum 31. Dezember 2029 zu den bisherigen Rahmenbedingungen fortzusetzen.
Der Regionalverband Ruhr beteiligt sich an der Einrichtung mit einem jährlichen Sachzuschuss von 193.000 Euro, Personalkosten in Höhe von rund 316.000 Euro, der Bereitstellung von vier Planstellen sowie einem Ausbildungsplatz. Die Stadt Herten beteiligt sich über die Gesellschaft für Technologieentwicklung und Vermögensverwaltung der Stadt Herten mbH mit einem jährlichen Beitrag von 65.100 Euro, während die Stadt Recklinghausen einen Betrag von 39.060 Euro leistet. Diese Kostenbeiträge beinhalten eine bereits erfolgte Anhebung zur Finanzierung einer Minijob-Stelle.
Die Aufgaben des Besucherzentrums umfassen die touristische Vermarktung des Landschaftsparks Hoheward, die Bereitstellung von Informationen, die Organisation von Gästeführungen sowie die Koordination von Veranstaltungen. Zudem werden Mobilitätsangebote wie der Verleih von Fahrrädern und E-Scootern sowie der Ticketvorverkauf bereitgestellt. Ein Beirat, in dem alle drei Partner vertreten sind, ist für die Entscheidung über den Geschäftsplan zuständig. Zudem sieht der Entwurf eine Klausel vor, die einen Vertragsausstieg eines Partners nach einer dreijährigen Frist unter Angabe von Gründen ermöglicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.3Fortführung Klimafit Ruhr - Umsetzungsprojekt Masterplan HandwerkZur Vorlage · 15/0418 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0418 wird die Fortführung des Projekts Klimafit Ruhr bis zum Jahr 2030 beantraget. Das Vorhaben ist als Umsetzungsprojekt im verabschiedeten Masterplan Handwerk vorgesehen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Projekt über das bisherige Vertragsende im Jahr 2026 hinaus fortzusetzen. Ziel der Initiative ist die Unterstützung der Verbandskommunen beim Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 sowie die Stärkung des lokalen Handwerks.
Das Projekt umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte, darunter die Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr zur Förderung von Photovoltaik sowie das Projekt Energiesparhaus Ruhr, welches sich auf die energetische Gebäudesanierung und die Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung konzentriert. Das Netzwerk umfasst zum aktuellen Stand 55 Projektpartner, darunter die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster sowie verschiedene Kommunen und Kreishandwerkerschaften.
Die Fortführung soll den Austausch zwischen Kommunen, Handwerk und Bürgerinnen und Bürgern fördern und die kommunalen Verwaltungen durch die Bereitstellung von Vorlagen, wie etwa Förderrichtlinien und Maßnahmenkonzepten, entlasten. Die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung sind im Rahmen der Haushaltsplanung des Regionalverbands Ruhr zu berücksichtigen, wobei laut Vorlage keine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften ist für die Vorberatung zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.4Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH hier: Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe (2026) in Höhe von 1,0 Mio. € (RVR-Anteil 500,0 T€)Zur Vorlage · 15/0430 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0430 sieht die Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe durch den Regionalverband Ruhr (RVR) für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH vor. Als Gesellschafter übernimmt der Regionalverband einen Anteil von 500.000 Euro an einer insgesamt 1,0 Millionen Euro hohen Hilfslinie. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpende, dass die Stadt Herne als Mitgesellschafter einen gleich hohen Betrag bereitstellt. Zudem wird die Umsetzung der bereits vom Aufsichtsrat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung auf den vorgesehenen Flächen zeitnah erwartet.
Hintergrund der Vorlage ist die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Die Geschäftsführung informierte die Gesellschafter über einen erhöhten Liquiditätsbedarf sowie eine verschlechterte Ergebnisprognose für das Jahr 2026. Erwartet wird ein Liquiditätsbedarf von rund 1,5 Millionen Euro zum Jahresende sowie ein Jahresfehlbetrag von etwa 2,2 Millionen Euro. Als Ursachen für die Entwicklung werden geringere Umsatzerlöse, Kostensteigerungen im Material- und Personalaufwand sowie Korrekturen bei Umsatzsteuervoranmeldungen angeführt.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung. Die Mittelbereitstellung erfolgt als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2026 und wird im Personalkostenbudget des Regionalverbandes durch Einsparungen finanziert. Die Gesellschafter fordern zudem eine Aufarbeitung der Ursachen für die Abweichungen zwischen der bisherigen Planung und der aktuellen wirtschaftlichen Lage in den kommenden Gremiensitzungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 12Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 13Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 14Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 14.1Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Hoesch-Hafenbahn-Weg (Sonderbauwerk)"Zur Vorlage · 15/0483 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0483 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro für das Projekt „Hoesch-Hafenbahn-Weg (Sonderbauwerk)“ im Haushaltsjahr 2026 vor. Die Mittel sollen zur Deckung des Eigenanteils der Investitionsmaßnahme verwendet werden. Die Finanzierung erfolgt durch Umverteilung aus verschiedenen Budgets, darunter Mittel aus dem Finanzmanagement für Zuschüsse an Ruhr Grün sowie aus dem Bereich Mobilität für Projekte wie die Allee des Wandels, die König-Ludwig-Trasse und weitere Abschnitte des Hoesch-Hafenbahn-Wegs.
Hintergrund der Vorlage ist die Erneuerung einer Brücke am „Massener Weg“, die den Radweg unterquert. Aufgrund eines schlechten baulichen Zustands wurde das Bauwerk durch die Deutsche Bahn erneuert und um eine Stützmauer zur Böschungssicherung ergänzt. Während die Baumaßnahme weitgehend im Jahr 2024 abgeschlossen wurde, steht die Schlussabwicklung für das Jahr 2026 noch aus. Es wird mit einem Rechnungsaufkommen von 1.250.000 Euro gerechnet. Da im Haushaltsansatz 2026 keine Mittel für diesen Zweck etatiert wurden und die Förderfähigkeit der ausstehenden Rechnungen derzeit noch nicht abschließend geprüft werden kann, ist die überplanmäßige Bereitstellung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit erforderlich.
Die Gesamtkosten des Projekts werden voraussichtlich bei rund 4.620.000 Euro liegen, was unter der ursprünglichen Annahme von 7.140.000 Euro liegt. Die erwartete Förderquote beträgt etwa 86 Prozent. Die Mittelbereitstellung führt zu einer Haushaltsverschlechterung, wobei die Deckung durch Bauverzögerungen und interne Priorisierungen anderer Teilprojekte ermöglicht wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 14.2RVR auf dem richtigen Kurs! - Eine Strategie für erfolgreiche Verbandsarbeit beim Regionalverband Ruhr.Zur Vorlage · 15/0487 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0487 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sieht die Verabschiedung der Strategie „RVR auf dem richtigen KURS“ vor. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und steht zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung an.
Die Grundlage für die Strategie bildet ein Auftrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Sommer 2025. Die Politik forderte die Verwaltung auf, eine überarbeitete Strategie vorzulegen, die den Verband als Dienstleister und Ermöglichungsstelle für das Ruhrgebiet stärkt sowie Doppelstrukturen vermeidet. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Das Ruhrgebiet – Heimat für Zukunft“ wurden die Sichtweisen verschiedener Referate, eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen eingeholt und ausgewertet.
Die Verbandsleitung plant, die Ergebnisse der Strategie durch weitere Workshops mit Führungskräften zu vertiefen. Ziel dieser Gespräche ist es, das Verständnis zwischen Fach- und Querschnittsreferaten zu fördern und bestehende Strukturen sowie Entscheidungsabläufe weiter zu verschlanken.
Aus finanzieller Sicht ist die Umsetzung der Strategie haushaltsneutral; es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15Fraktionsanträge/Resolutionen
- 16Anfragen und Mitteilungen
- 16.1Anfragen
- 16.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 17Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 17.1Abtretung eines Rückübertragungsanspruchs an das Land NRWnicht öffentlich
- 17.2Grunderwerb für das neue Besucherzentrum Hoheward in Hertennicht öffentlich
- 17.3Erwerb einer Waldfläche im Bereich der Ost- und Westgeithe in Hammnicht öffentlich
- 17.4Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich der Ost- und Westgeithe in Hammnicht öffentlich
- 17.5Maßnahmen des Grundstücksverkehrs kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 18Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 19.1Anfragennicht öffentlich
- 19.2Mitteilungennicht öffentlich