Regionalplan Ruhr - Sachstandsbericht, Rechtsmittel und Neuaufstellung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0479 der Regionalplanungsbehörde befasst sich mit dem aktuellen Sachstand des Regionalplans Ruhr sowie den laufenden Rechtsverfahren. Hintergrund der Vorlage ist, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Regionalplan Ruhr mit drei Urteilen vom 12. Juni 2026 für unwirksam erklärt hat. Da eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen wurde, hat der Regionalverband Ruhr Beschwerde eingelegt.
Die Regionalplanungsbehörde informiert in dem Bericht über den derzeitigen Stand der eingeleiteten Rechtsmittel sowie über das geplante Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Vorlage ist somit haushaltsneutral. Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen aus dem Vorgang. Der Bericht wurde im Ausschuss für Planung und Mobilität zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 23. September 2026 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 152808100569
Beratungsfolge
- 23.09.2026anstehend