3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Planung und Mobilität
Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität vom 19.08.2026
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz (LPlG)
- 2.1Regionalplan Ruhr - Sachstandsbericht, Rechtsmittel und NeuaufstellungZur Vorlage · 15/0479 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0479 der Regionalplanungsbehörde befasst sich mit dem aktuellen Sachstand des Regionalplans Ruhr sowie den laufenden Rechtsverfahren. Hintergrund der Vorlage ist, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Regionalplan Ruhr mit drei Urteilen vom 12. Juni 2026 für unwirksam erklärt hat. Da eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen wurde, hat der Regionalverband Ruhr Beschwerde eingelegt.
Die Regionalplanungsbehörde informiert in dem Bericht über den derzeitigen Stand der eingeleiteten Rechtsmittel sowie über das geplante Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Vorlage ist somit haushaltsneutral. Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen aus dem Vorgang. Der Bericht wurde im Ausschuss für Planung und Mobilität zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 23. September 2026 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.2Bericht zum Städtebauförderprogramm 2026Zur Vorlage · 15/0465 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0465 wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Gegenstand des Dokuments ist ein Bericht zum Städtebauförderprogramm 2026. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Planung und Mobilität des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Der Bericht umfasst verschiedene Anlagen, die detaillierte Informationen zum Förderprogramm bereitstellen. Dazu gehören textliche Erläuterungen zum Städtebauförderprogramm 2026 sowie eine Übersicht der im Gebiet des Regionalverbands Ruhr geplanten oder laufenden Fördermaßnahmen. Zudem enthält die Vorlage eine Aufstellung der kommunalen Fördersätze, die für die Städtebauförderung im Jahr 2026 maßgeblich sind.
Die Einreichung der Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
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Hauptdokument|20260821135811-2|20260821135810-0|20260821135810-1
Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.3Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Waldbereichs mit den Freiraumfunktionen Regionaler Grünzug (RG) und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt DortmundZur Vorlage · 15/0435 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0435 sieht die Aufstellung der 5. Änderung des Regionalplans Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist ein etwa 1,9 Hektar großes Gebiet in der Stadt Dortmund, das derzeit als Waldbereich mit den Funktionen eines Regionalen Grünzugs sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen ist. Die geplante Änderung sieht vor, dieses Areal in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwidmen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Antrag gestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zu schaffen. Hintergrund ist ein prognostiziertes Wachstum der Schülerzahlen im Stadtgebiet, das laut Rat der Stadt Dortmund zusätzliche Kapazitäten im Bereich der weiterführenden Schulen erforderlich macht.
Die Regionalplanungsbehörde hat die Öffentlichkeit und die betroffenen öffentlichen Stellen bereits über die geplante Änderung informiert. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung für einen Monat öffentlich ausgelegt und über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Die betroffenen Behörden werden gesondert zur Stellungnahme aufgefordert.
Eine durchgeführte Umweltprüfung ergab, dass die Änderung raumordnerisch verträglich ist und den Zielen der Raumordnung entspricht. Im Rahmen eines Klimachecks wurden keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima festgestellt, da die konkreten Auswirkungen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung entstehen würden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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Hauptdokument|20260806092534-3|20260806092531-0|20260807105435-0|20260806092532-1|20260806092534-2
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0435 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0435 sieht die Aufstellung der 5. Änderung des Regionalplans Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist ein etwa 1,9 Hektar großes Gebiet in der Stadt Dortmund, das derzeit als Waldbereich mit den Funktionen eines Regionalen Grünzugs sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen ist. Die geplante Änderung sieht vor, dieses Areal in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwidmen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Antrag gestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zu schaffen. Hintergrund ist ein prognostiziertes Wachstum der Schülerzahlen im Stadtgebiet, das laut Rat der Stadt Dortmund zusätzliche Kapazitäten im Bereich der weiterführenden Schulen erforderlich macht.
Die Regionalplanungsbehörde hat die Öffentlichkeit und die betroffenen öffentlichen Stellen bereits über die geplante Änderung informiert. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung für einen Monat öffentlich ausgelegt und über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Die betroffenen Behörden werden gesondert zur Stellungnahme aufgefordert.
Eine durchgeführte Umweltprüfung ergab, dass die Änderung raumordnerisch verträglich ist und den Zielen der Raumordnung entspricht. Im Rahmen eines Klimachecks wurden keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima festgestellt, da die konkreten Auswirkungen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung entstehen würden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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Hauptdokument|20260806092534-3|20260806092531-0|20260807105435-0|20260806092532-1|20260806092534-2
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.4Raumverträglichkeitsprüfung Delta Rhine CorridorZur Vorlage · 15/0471 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Mobilität des Regionalverbandes Ruhr wurden Berichte zur Raumverträglichkeitsprüfung des Leitungsvorhabens „Delta Rhine Corridor“ (DRC) zur Kenntnis genommen. Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Bau einer etwa 200 Kilometer langen, erdverlegten Transportleitung für Kohlendioxid. Die geplante Trasse soll Wesseling und Gelsenkirchen mit Duisburg verbinden und von dort aus bis zur niederländischen Grenze in der Region Nettatal/Brüggen verlaufen. Ziel des Vorhabens ist der Abtransport von Kohlendioxid aus regionalen Industrieanlagen über die Niederlande und Belgien zu Speichern in der Nordsee. Das Projekt ist Bestandteil der „Carbon Management Strategie NRW“ und wird durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen der „Connecting Europe Facility“ gefördert.
Die OGE hat Anfang September 2026 die Verfahrensunterlagen digital eingereicht und die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung bei den zuständigen Regionalplanungsbehörden des Regionalverbandes Ruhr sowie der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln beantragt. Im Rahmen des Verfahrens werden im September und Oktober 2026 die Öffentlichkeit sowie betroffene öffentliche Stellen beteiligt. Die Prüfung der Raumverträglichkeit erfolgt als Vorverfahren vor dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg. Eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen auf Schutzgüter, einschließlich des Klimas, wurde bereits durchgeführt. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.5Fachbeitrag der Landwirtschaftskammer zur Abgrenzung von Agrarräumen in der Planungsregion des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0469 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität des Regionalverbandes Ruhr am 23. September 2026 wurde eine Berichtsvorlage zur Kenntnis genommen, die einen Fachbeitrag der Landwirtschaftskammer behandelt. Gegenstand des Berichts ist die Abgrenzung von Agrarräumen innerhalb der Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr.
Ein Vertreter der Landwirtschaftskammer informierte in seiner Funktion als beratendes Mitglied des Ausschusses über die Inhalte dieses Fachbeitrags. Die Vorlage dient der Information über die methodische oder inhaltliche Grundlage zur Definition der landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Region.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus der vorliegenden Berichtsvorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks festgestellt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 3Anträge nach LPlG
- 4Anfragen und Mitteilungen nach LPlG
- 5Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 6Anträge zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 7Anfragen und Mitteilungen zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 8Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8.1Sachstand Verkehrsmodell ruhrMobil - Pilotphase und Planung des DauerbetriebsZur Vorlage · 15/0446 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0446 informiert über den aktuellen Sachstand des regionalen Verkehrsmodells ruhrMobil sowie die Planung für den Übergang von der Pilotphase in den Dauerbetrieb. Das agentenbasierte Modell, das zwischen 2020 und 2025 als Forschungs- und Entwicklungsprojekt unter Beteiligung der TU Berlin und der Bergischen Universität Wuppertal entwickelt wurde, ermöglicht die Simulation verschiedener Verkehrsträger wie Individualverkehr, öffentlichen Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr sowie Wirtschaftsverkehr im Ruhrgebiet.
Die aktuelle Pilotphase läuft von November 2025 bis September 2026. In diesem Zeitraum werden fünf Projekte mit regionalen Partnern durchgeführt, wobei Schwerpunkte in den Kommunen Gladbeck, Recklinghausen, Dorsten, Hamm und in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) liegen. Die Ergebnisse dieser Projekte werden ab November 2026 veröffentlicht.
Ab Oktober 2026 soll das Modell in den Dauerbetrieb überführt werden, um als Dienstleistung für regionale und kommunale Projekte zur Verfügung zu stehen. Ab Anfang 2027 werden technische Anpassungen die Umsetzung einzelner Leistungsaspekte ermöglichen. Die Preisstruktur für die angebotenen Leistungen, die auf Personalkosten und Serverkosten basiert, wurde in der Verbandskonferenz am 17.08.2026 beschlossen. Kommunen können Leistungen als Einzelaufträge oder über ein dreijähriges Partnerschaftskonzept beziehen. Eine regelmäßige Aktualisierung der Daten und der Software sowie eine jährliche Evaluierung der Kostenstruktur sind für die Weiterentwicklung des Modells vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.2Sachstand Förderprojekte "Urban.Trails" und "The Green Between" - Fördermittelakquise EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 "Erlebnis NRW"Zur Vorlage · 15/0305 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0305 informiert über den aktuellen Sachstand der Förderprojekte „Urban Trails – Streifzüge durch das Ruhrgebiet“ und „The Green Between“. Beide Projekte wurden im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter dem Aufruf „Erlebnis.NRW“ erfolgreich bewilligt.
Das Projekt „Urban Trails“ zielt auf die Entwicklung von bis zu 15 nachhaltigen Wanderwegen im Ruhrgebiet ab, die touristische Attraktionen, Grünräume und Gastronomie miteinander vernetzen. Das Projektkonsortium besteht aus dem Regionalverband Ruhr, der Ruhr Tourismus GmbH und dem Sauerländischen Gebirgsverein. Von den akquirierten Fördermitteln in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro entfallen 772.200 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Die Umsetzung umfasst die Entwicklung von Routen in Städten wie Dortmund, Hagen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie in der zweiten Runde in Bochum, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Recklinghausen und Herten. Aktuell werden weitere Streckenvorschläge für Bottrop, Bergkamen, Kamp-Lintfort und Witten geprüft.
Das Projekt „The Green Between“ wird in Kooperation mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis durchgeführt und umfasst ein Fördervolumen von rund 700.000 Euro. Ziel ist die Schaffung eines Höfe-Wanderwegs zur Vernetzung von Erlebnisorten. Der Regionalverband Ruhr verantwortet hierbei die Erstellung des Wanderkonzeptes sowie des Informationssystems. Die Laufzeit des Projekts ist auf den Zeitraum von 2026 bis 2012 festgesetzt. Beide Vorhaben sind Teil der Strategie zur Entwicklung einer urbanen Wanderregion im Ruhrgebiet.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0305 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0305 informiert über den aktuellen Sachstand der Förderprojekte „Urban Trails – Streifzüge durch das Ruhrgebiet“ und „The Green Between“. Beide Projekte wurden im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter dem Aufruf „Erlebnis.NRW“ erfolgreich bewilligt.
Das Projekt „Urban Trails“ zielt auf die Entwicklung von bis zu 15 nachhaltigen Wanderwegen im Ruhrgebiet ab, die touristische Attraktionen, Grünräume und Gastronomie miteinander vernetzen. Das Projektkonsortium besteht aus dem Regionalverband Ruhr, der Ruhr Tourismus GmbH und dem Sauerländischen Gebirgsverein. Von den akquirierten Fördermitteln in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro entfallen 772.200 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Die Umsetzung umfasst die Entwicklung von Routen in Städten wie Dortmund, Hagen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie in der zweiten Runde in Bochum, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Recklinghausen und Herten. Aktuell werden weitere Streckenvorschläge für Bottrop, Bergkamen, Kamp-Lintfort und Witten geprüft.
Das Projekt „The Green Between“ wird in Kooperation mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis durchgeführt und umfasst ein Fördervolumen von rund 700.000 Euro. Ziel ist die Schaffung eines Höfe-Wanderwegs zur Vernetzung von Erlebnisorten. Der Regionalverband Ruhr verantwortet hierbei die Erstellung des Wanderkonzeptes sowie des Informationssystems. Die Laufzeit des Projekts ist auf den Zeitraum von 2026 bis 2012 festgesetzt. Beide Vorhaben sind Teil der Strategie zur Entwicklung einer urbanen Wanderregion im Ruhrgebiet.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.3Masterplan Handwerk für das Ruhrgebiet; hier: Sachstand zur Umsetzung des ArbeitsprogrammsZur Vorlage · 15/0415 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0415 informiert über den Sachstand der Umsetzung des Arbeitsprogramms zum Masterplan Handwerk für das Ruhrgebiet im Zeitraum von Juli 2025 bis Juli 2026. Ziel des Masterplans ist die Stärkung des Ruhrgebiets als Handwerksstandort durch die Sichtbarmachung regionaler Bedarfe. Die Umsetzung erfolgt in themenspezifischen Arbeitsgruppen unter Beteiligung des Regionalverbands Ruhr, der Business Metropole Ruhr GmbH sowie der Handwerk Region Ruhr und der Kreishandwerkerschaften.
Im Bereich Mittelstandskultur und Innovation werden Projekte wie die Praxiskonferenz Vergabe Ruhr für das vierte Quartal 2026 sowie der Practical Innovators Day für das Jahr 2027 vorbereitet. Zudem findet ein Wissenstransfer über die digitale Plattform RuDi statt. Im Bereich Bildung und Ausbildung wurden Veranstaltungsreihen zur beruflichen Bildung abgeschlossen; zudem wird eine erweiterte Auswertung von Ausbildungsdaten in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für Sommer 2027 angestrebt. Ein Ausbildungspreis befindet sich in der Konzeption.
Im Themenfeld Flächenbedarfe und Planungsrecht arbeitet ein Konsortium an einem Leitfaden zur Entwicklung von Handwerkszentren, dessen Veröffentlichung für Ende 2026 geplant ist. Zudem wird die Erweiterung des Informationssystems ruhrAGIS um Misch- und Urbane Gebiete geprüft, um ein regionales Informationssystem für Handwerksstandorte zu entwickeln. Ein weiteres Projekt ist die Regionale Allianz zur Aktivierung von Gewerbeflächen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0415 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0415 informiert über den Sachstand der Umsetzung des Arbeitsprogramms zum Masterplan Handwerk für das Ruhrgebiet im Zeitraum von Juli 2025 bis Juli 2026. Ziel des Masterplans ist die Stärkung des Ruhrgebiets als Handwerksstandort durch die Sichtbarmachung regionaler Bedarfe. Die Umsetzung erfolgt in themenspezifischen Arbeitsgruppen unter Beteiligung des Regionalverbands Ruhr, der Business Metropole Ruhr GmbH sowie der Handwerk Region Ruhr und der Kreishandwerkerschaften.
Im Bereich Mittelstandskultur und Innovation werden Projekte wie die Praxiskonferenz Vergabe Ruhr für das vierte Quartal 2026 sowie der Practical Innovators Day für das Jahr 2027 vorbereitet. Zudem findet ein Wissenstransfer über die digitale Plattform RuDi statt. Im Bereich Bildung und Ausbildung wurden Veranstaltungsreihen zur beruflichen Bildung abgeschlossen; zudem wird eine erweiterte Auswertung von Ausbildungsdaten in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für Sommer 2027 angestrebt. Ein Ausbildungspreis befindet sich in der Konzeption.
Im Themenfeld Flächenbedarfe und Planungsrecht arbeitet ein Konsortium an einem Leitfaden zur Entwicklung von Handwerkszentren, dessen Veröffentlichung für Ende 2026 geplant ist. Zudem wird die Erweiterung des Informationssystems ruhrAGIS um Misch- und Urbane Gebiete geprüft, um ein regionales Informationssystem für Handwerksstandorte zu entwickeln. Ein weiteres Projekt ist die Regionale Allianz zur Aktivierung von Gewerbeflächen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.4Bericht zur Arbeit des Beirats RegionalentwicklungZur Vorlage · 15/0437 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0437 informiert den Ausschuss für Planung und Mobilität über die Arbeit des Beirats Regionalentwicklung. Das interdisziplinäre Gremium, das sich aus Vertretern der Fraktionen der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Forschung, Landesplanung und Wirtschaftsförderung zusammensetzt, berät seit 2012 zu strategischen regionalen Planungs- und Entwicklungsprozessen. Im Zeitraum von 2025 bis 2026 fanden jeweils zwei Sitzungen statt.
Die inhaltliche Arbeit des Beirats umfasste unter anderem Regionalplanänderungsverfahren, wie den Ausbau der Windenergie, die Fortschreibung von Siedlungsbereichen sowie die Prüfung von Raumverträglichkeitsprüfungen für Leitungsvorhaben. Zudem wurden die Evaluierung regionaler Kooperationsstandorte sowie ein mögliches regionales Großformat für die 2030er-Jahre thematisiert. Ein Schwerpunkt liegt auf der flächensparenden Siedlungsentwicklung durch Instrumente wie Nachverdichtung und Innenentwicklung. In diesem Zusammenhang fand ein Austausch zu Modellen der regionalen Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie zur regionalplanerischen Steuerung der Siedlungsdichte statt. Zukünftig soll der Beirat die konzeptionelle Vorbereitung eines sogenannten „Masterplans Siedlung“ begleiten.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind haushaltsneutral. Die im Teilergebnisplan aufgeführten Abweichungen resultieren aus einer Neukalkulation zum Haushaltsplanentwurf 2027 und werden durch den Haushaltsplanbeschluss geheilt. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 9Anträge nach RVR-Gesetz
- 10Anfragen und Mitteilungen nach RVR-Gesetz