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Fraktionsanfrage Antwort

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zum Sachstand Landeswassergesetz NRW

13/1848-1 01.09.2020 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen erläutert den aktuellen Stand des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeswasserrechts NRW. Ziel der geplanten Novelle ist die Vereinfachung von Regelungen sowie die Beschleunigung von Verfahren durch eine Anpassung an das Bundeswasserhaushaltsgesetz. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Aufhebung von Bauverboten im Innenbereich bei Gewässerrandstreifen, die Deregulierung von Anzeigepflichten und Genehmigungsverfahren für die Einleitung flüssiger Stoffe sowie Anpassungen im Bereich des Hochwasserschutzes und der Stauanlagen.

Die Gesetzesänderung beeinflusst zudem die Rohstoffgewinnung im Regionalplan Ruhr, da das Verbot der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten gestrichen werden soll. Dies ermöglicht es der regionalen Planung, Abgrabungsbereiche innerhalb bestimmter Schutzzonen unter Berücksichtigung einer Einzelfallprüfung in Erwägung zu ziehen. Die Verbandsversammlung kann jedoch am bestehenden Steuerungsansatz festhalten und Wasserschutzgebiete weiterhin als weiche Tabukriterien behandeln. Es stehen alternative Flächen für die Gewinnung von Kies oder Sand zur Verfügung, bei denen kein Konflikt mit dem Grundwasserschutz besteht.

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