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Fraktionsanfrage Antwort

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Ansiedlungsmöglichkeiten auf regionalen Kooperationsstandorten

13/1840-1 01.09.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Antwort der Verwaltung auf die Fraktionsanfrage der CDU erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Gewerbe auf regionalen Kooperationsstandorten. Sobald der Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr in Kraft tritt, sind die Kommunen verpflichtet, ihre Bauleitplanung an den regionalen Zielen auszurichten. Dies umfasst die Sicherung von flächenintensiven Industrie- und Gewerbebetrieben mit einer Mindestgröße von fünf Hektar, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch kleinere Betriebe möglich sind.

In Bezug auf die Stadt Voerde ist bekannt, dass Gespräche zwischen der Kommunalverwaltung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung stattfinden, deren Inhalte der Regionalplanungsbehörde jedoch nicht vorliegen. Für eine städtebauliche Entwicklung des ehemaligen STEAG-Kraftwerksstandortes, etwa durch Wohnbebauung oder kleinteiliges Gewerbe, wäre die Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan erforderlich. Aktuelle Monitoring-Daten weisen für Voerde jedoch keinen entsprechenden Bedarf aus. Eine solche Festlegung könnte nur erfolgen, wenn Wohnbedarfe von Nachbarkommunen auf Voerde übertragen würden.

Der geplante regionale Kooperationsstandort zeichnet sich durch seine industrielle Vorprägung und die trimodale Anbindung an den Rhein sowie das Kanalnetz aus, was eine Verbindung zu den ARA-Häfen ermöglicht. Die Regionalplanungsbehörde stellt fest, dass in der Planungsregion kein vergleichbarer Gewerbestandort mit ähnlicher Standortqualität zur Verfügung steht.

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